Full text: Kritische Geschichte der Nationalökonomie und des Socialismus

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ist die Naturgarantie, welche im Metallgelde liegt, um so nö- 
thiger, je freier und selbständiger sich die einzelnen Collectiv- 
gruppen und AVirthschaltscommunen constituiren. Hier kann 
man nicht auf jenen künstlichen Zwang und jenes künstlich 
gemachte sogenannte Recht zählen, welches im Gewaltstaat 
so Vielem Werth verschafft, was keinen hat. 
Hie einzige wirkliche Emancipation der leiblichen und 
geistigen Lohnarbeit besteht in der Abschaffung dieses Ver 
hältnisses, nämlich in der Ersetzung desselben durch die Selbst- 
wirthschaft. Nicht irgend ein besonderes Entwicklungsstadium, 
nicht also etwa erst dasjenige der modernen Industrieausbil 
dung, berechtigt zu jener Forderung; vielmehr findet die socia- 
litäre Nothwendigkeit ihre Anwendung auch auf Gesellschaften 
vom Typus des weitaus vorherrschenden oder gar reinen 
Ackerbaustaats. Es ist weit mehr das gehobene Gerechtig 
keitsbewusstsein sowie die Macht der streng wissenschaft 
lichen Welt- und Lebensanschauung als die besondere mecha 
nische Verfassung der Gesellschaft, wodurch die allgemeine 
Socialität ermöglicht wird. Sogar das erste Hervortreten der 
Gedanken ist, wie wir an Frankreich sehen, nicht an die 
höchste Stufe der Industrieentwicklung gebunden gewesen. 
Die innerhalb des heutigen Rahmens von Staat und Ge 
sellschaft unmittelbar und fast unwillkürlich aus der Lage der 
Massen und aus den dieser Lage entsprechenden Trieben ent 
sprungenen Bestrebungen stufen sich in ihrer Tragweite sehr 
erheblich ab. An der Spitze stehen die in ihren Wirkungen 
für die Lohnänderung von der ältern Oekonomie und auch 
von Socialisten wie Marx und Lassalle nicht begrifienen Coa- 
litionen, auf die sich jedoch die Internationalen und die Las- 
sallianer schliesslich auch noch mit einem andern Gedanken 
als dom der blossen Wachhaltung des Classenbewusstseins 
haben ernsthaft einlasscn müssen. Die Arheitercoalitionen, mit 
den Strikes als Mittel, werden zur Gestaltung der Arbeitsbe 
dingungen eine um so grössere Macht, je weniger es gelingt, 
ihnen gesetzliche Hindernisse director oder indirector Art in 
den Weg zu legen. Wenden wir uns dagegen zur staatlichen 
Gesetzgebung, so ist in dieser Richtung die vorläufige Haupt 
forderung die Vorschrift eines Maximums der Arbeitszeit, etwa 
von acht Stunden, wie in den Nordamerikanischen Staatseta- 
Dühring, Geschichte der Nationalökonomie. 2. AuÜage. 38
	        
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