140 . Hite, Geburtenrüdgang und Sozialreform
Nufbringung der Mittel ujw., namentlich über daz gegenfeitige VBerhält-
ni8 und die organijdhe Verbindung zwijdhen Beftenerung und Verjidherung,
geben Gruber, Schloßmann und SGrotjahn feinen nähern Auffchluß, fo
daß eine pofitive Würdigung JHwierig ft.
Im Wege einer „Deutfdhen FJamilienverfidherung“
will au Dr. H. Pauli der „Neuen Familie“ der Zukunft die geficherte
wirt/chaftlidhe Unterlage geben.!)
NYeder Neichsdeutfche foll mit dem Beginn eines regelmäßigen Verdienjtes ([pä-
teflten3 mit dem 17. Lebensjahre) einen regelmäßigen wöchentlichen Beitrag je nad) der
Höhe des Verdienftes leiften. Wenn er nichts verdient, muß der Beitrag von ben
Eltern oder aus feinem Vermögen aufgebracht werden, Freiwillige Mehreinzahlungen
“bis in8gelamt 20.000 %) find geftattet. Die Beitragspflidht geht biz zur Geburt des
erjten Kindes oder bis zum Tode. Erft wenn die Einlagen 700 KA erreicht haben, ift
die Heirat geftattet, Das Neid Haftet für die Einlagen. Die Familienverficherung
nter Auflicht des Reiches oder das Reich felbit folk die fi anfammelnden Kapitalien
in wirt{dhaftlidgen Unternehmungen fruchtbar maden. AlZ Gegen-
tände der wirtfHaftlidhen Ausbeutung werden „Bergwerke, die Privatverfiherung,
“Qeben3-, Unfall« und GHaftpflichtverfidherung ufjw.), die Elektrizität, die Kolonien,
Handelsmonopole mit Petroleum, Kaffee, Tee u{w.“ in Vorfhlag gebracht. Aus den
Erträgen foll zunächit eine mäßige Verzinfung (8—4 Prozent) der Einlagen erfolgen.
Diefe Binfen werden aber, foweit eS fich um Pflicdteinlagen Handelt, erft dann aus.
jezahlt, wenn der Einleger minderjährige Kinder zu verforgen hat, während bei Kinder-
'ofigfeit die Binfen zum Kapital gefhlagen werden. Der Überfchuß der Erträge wird
an die Familien mit minderjährigen Kindern, und zwar jenaH Zahl diefer
Rinder verteilt. Die Kapitalien verbleiben dauernd in der „Familienverfidherung”
Stirbt ein Kontoinhaber, fo fällt [ein Konto an die Erben: Chegatten, Kinder oder
Sefchwifter; fehlen foldhe, fo verfällt die Einlage zugunften der Jamilienverfidherung.
Bweifellos würden fiH durch eine folde Famikienverfidherung gewaltige Kapitakien
anfammelhn, Wenn wir nur eine Einlage von 500 K auf jede Chefhliekung annehmen
"bie fi durch die Zinfen auf die geforderten 700 KM erhöhten), [fo mürde das hei 500 000
Sheldhliehungen jährlich fhon 250 Millionen Mark ergeben. Fraglich ift nur, ob die
wirtfdhaftliden Unternehmungen der Familienverfiherung oder des Reiches foldge
Überfchüffe einbringen würden, daß nach Auszahlung der Zinfen nod viel zur Verteilung
an die mit Kinder gefegneten Familien übrig bliebe, Erfahrungsgemäß wirtfchaften
5ffentliche oder gemeinnüßige Betriebe weit teurer und weniger erfolgreid) als private
Betriebe. Soweit aber Monopole in Frage kommen, [To laufen diefe doch mehr oder
weniger auf eine Befteuerung der Konfumenten hinaus und werden gewiß Ion
„om Reich für feine eignen umfajfenden Bedürfniffe in Befdlag genommen werden.
Das Hauptbedenken aber, was auch bei noch fo optimifjtifcher Beurteilung des Bor.
ihlag3 nicht ausgeräumt werden Kann, ift, daß er erft nad Jahrzehnten wirkfam wird.
Der Umweg ijt zu weit: jebt durch Beiträge Kapitalien anzujammeln, um [päter aus
den Binfen und Dividenden der Kapitalanlagen Zujhüffe für die Kindererziehung
Au gewähren.
Eine Kinderlofenfjteuer in Verbindung mit einer Kinderverfide,
cung [Hlägt Walter Kahn im „Archiv für Raffer- und Gefellfhaftsbiologie“ vor
(11. Sahrg. 1914/15, S. 754—787). Der Grundgedanke ift folgender: Die Jung-
zefellenijteuer allein genügt nit, vielmehr müffen alle Kinderlofen, erfaßt werden,
1) Der deutfche Krieg. Geft 70. Stuttgart 1916