342 Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1926, Teil J
Finamamt
Festsetzung und Zahlungsanweisung
(Vom Finanzamt auszufüllen)
1. Die Vergütung wird auf . . . . . ...
in Buchstaben
festgesetzt.
2. Der Kasse zur Zahlung an den Empfangsberechtigten vorzulegen.
3. Als Beleg zum Umsatzsteueranmeldebuch.
.— pf.,
ãUI f.
Vermerk der Kasse: J
gezahlt am α
Einnahmebuch B
Buchstabe VBand .
J J Name des Beamten)
—IEV
Mufster 4
859
Umsatzsteuerbuch
für den nach 87 USts6. steuerfreien Zwischenhandel
efde.
Nr.
Handels⸗
übliche
Bezeichnun
der Ware
(Menge,
Bewichte,
Stuͤckzahl
usw)
Die Ware ist
gekauft
am
Blatt
ʒes Ein—
kaufs⸗
buchs)
von
Name,
Firma,
Wohnort,
Sitz)
Die Ware ist
verkauft
am
an
Blatt
es Ver
kaufs⸗
—X
(Name,
Firma,
Wohnort,
—
Verkaufspreis
für die Lieferung
an den
Abnehmer (Sp. 6
Tag der
Verein⸗
nahmung
Blatt der
Zasse, des
Memo⸗
rinfas
Betrag
24
Wie hat sich
die Lieferung
der Ware durch
den Lieferanten
des Zwischen⸗
händlers
(Sp. M an
den Abnehmer
des Zwischen⸗
händlers
Sp. 6)
abgewickelt?
—
55
—
5
5*
——
—
J
*
8*
—82
— *
385
RA
83*8
— —
1J
——
28
22
832
—A
*
22
——
28*
76
—F
5
—D 8
2
—*2
D
Bemer—⸗
kungen
— *
Das Reichsgesetzblatt erscheint in zwei gesonderten Teilen Sinzelbezug jeder (auch jeder eegeen vom
Seil J und Teil II —. Fortlaufender Bezug nur durch — Berlin NWo40, Scharnhorststr. 4.
die Postanstalten. Der Bejzugspreis betraͤgt für Teil 1 Pege uͤr den achtseit. Bogen 10Pf. (gus abgelauf. Jahrg.8Pf. ).
vierteljährlich 1,00 A.4, für Teil II vierteljährlich 1,00 A. A. Bei groößeren Bestellungen 10 bis 10 v. H. Preisermäßigung.
Herausgegeben vom Reichsministerium des Innern. — Gedruckt in der Reichsdruckerei, Berlin.