fullscreen: Finanzen

342 Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1926, Teil J 
Finamamt 
Festsetzung und Zahlungsanweisung 
(Vom Finanzamt auszufüllen) 
1. Die Vergütung wird auf . . . . . ... 
in Buchstaben 
festgesetzt. 
2. Der Kasse zur Zahlung an den Empfangsberechtigten vorzulegen. 
3. Als Beleg zum Umsatzsteueranmeldebuch. 
.— pf., 
ãUI f. 
Vermerk der Kasse: J 
gezahlt am α 
Einnahmebuch B 
Buchstabe VBand . 
J J Name des Beamten) 
—IEV 
Mufster 4 
859 
Umsatzsteuerbuch 
für den nach 87 USts6. steuerfreien Zwischenhandel 
efde. 
Nr. 
Handels⸗ 
übliche 
Bezeichnun 
der Ware 
(Menge, 
Bewichte, 
Stuͤckzahl 
usw) 
Die Ware ist 
gekauft 
am 
Blatt 
ʒes Ein— 
kaufs⸗ 
buchs) 
von 
Name, 
Firma, 
Wohnort, 
Sitz) 
Die Ware ist 
verkauft 
am 
an 
Blatt 
es Ver 
kaufs⸗ 
—X 
(Name, 
Firma, 
Wohnort, 
— 
Verkaufspreis 
für die Lieferung 
an den 
Abnehmer (Sp. 6 
Tag der 
Verein⸗ 
nahmung 
Blatt der 
Zasse, des 
Memo⸗ 
rinfas 
Betrag 
24 
Wie hat sich 
die Lieferung 
der Ware durch 
den Lieferanten 
des Zwischen⸗ 
händlers 
(Sp. M an 
den Abnehmer 
des Zwischen⸗ 
händlers 
Sp. 6) 
abgewickelt? 
— 
55 
— 
5 
5* 
—— 
— 
J 
* 
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—82 
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385 
RA 
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—— 
28 
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22 
—— 
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76 
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5 
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—*2 
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Bemer—⸗ 
kungen 
— * 
Das Reichsgesetzblatt erscheint in zwei gesonderten Teilen Sinzelbezug jeder (auch jeder eegeen vom 
Seil J und Teil II —. Fortlaufender Bezug nur durch — Berlin NWo40, Scharnhorststr. 4. 
die Postanstalten. Der Bejzugspreis betraͤgt für Teil 1 Pege uͤr den achtseit. Bogen 10Pf. (gus abgelauf. Jahrg.8Pf. ). 
vierteljährlich 1,00 A.4, für Teil II vierteljährlich 1,00 A. A. Bei groößeren Bestellungen 10 bis 10 v. H. Preisermäßigung. 
Herausgegeben vom Reichsministerium des Innern. — Gedruckt in der Reichsdruckerei, Berlin.
	        
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