Die Struktur der Kartelle.
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westfälischen Syndikate und der süddeutschen Verkaufsstelle.
Darnach tritt diese dem Lieferungsvertrage, den das rheinischwestfälische
Syndikat mit seinen Gesellschaftern geschlossen hat,
mit einer bestimmten Beteiligungsziffer bei, jedoch nur für den
Gesamtversand des Syndikats in dessen Gebiete. Im übrigen
dürfen die Werke beider Verbände keinen Zement in die gegenseitigen
Gebiete liefern. Die Verkaufsstelle erhält einen Sitz im
Aufsichtsrat des Syndikats und ein Stimmrecht in seiner Generalversammlung
nach Maßgabe der Beteiligungsziffer. Der Vorsitzende
des Syndikats hat in den Aufsichtsratssitzungen der
Verkaufsstelle beratende Stimme.
Dieselben Bestimmungen finden wir in dem Vertrage zwischen
der süddeutschen Verkaufsstelle, dem rheinisch-westfälischen und
dem belgischen Syndikate. Die beiden deutschen Verbände sind
mit einer bestimmten Absatzquote an dem belgischen beteiligt,
der sie genau so zu behandeln hat wie seine Mitglieder. In das
Gebiet der beiden deutschen Syndikate und solcher, die sich ihnen
gegenüber verpflichtet haben, keinen Zement nach Belgien zu
liefern, darf das belgische nicht verkaufen. Für den Absatz in
Holland, das keine eigene Zementproduktion besitzt, haben die
drei Syndikate die Handelsgesellschaft „Vereinigte Deutsch-Belgische
Zementfabriken“ geschaffen, die den Verkauf für
sie besorgt, an dem sie mit bestimmten Prozentsätzen beteiligt
sind.
Die Vor- und Nachteile, sowie die Wirkungen der verschiedenen
Arten der Kartelle, die wir soeben kennen gelernt haben, sind
in Fachschriften eingehendst behandelt worden und müssen hier
als bekannt vorausgesetzt werden. Hier kommt es nur darauf
an, festzustellen, welchen Einfluß diese Eigenschaften der verschiedenen
Verbände auf das Gedeihen der Zementindustrie
gehabt haben. Diese Betrachtung ist aber von der der Entwicklung
der Zementindustrie untrennbar, die in dem letzten
Jahrzehnt vollständig von dem Stande der Kartellierung abhängig
gewesen ist. Ihr wollen wir uns daher jetzt zuwenden.