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Zweiundzwanzigstes Buch.
findung. Dabei blieb es anfangs vielfach noch an alte Zu—
sammenhänge und größere musikalische Kunstformen gebunden:
erzählte es, so kamen wohl Anlehnungen an den alten Bänkel⸗
sängerton zum Vorschein, war es Bestandteil eines dramatischen
Zusammenhanges, so entnahm es der alten Oper leise musika—
lische Elemente. In dieser Art wirkt etwa die durch mehrere
Generationen hindurch gesungene Romanze „Als ich auf meiner
Bleiche ein Stückchen Garn begoß“ aus der „Jagd' (1770) von
Hiller; und noch in Zumsteegs Balladen finden sich Reminis—
zenzen an den Bänkelsang, wie denn die früheste Form der
subjektivistischen Balladendichtung zum Teil aus dem Baͤnkel—⸗
sang hervorgegangen war!. Das eigentliche Ideal der neuen
Liedform aber wurde in voller Reinheit erst da erreicht, wo ein
großer Dichter und ein großer Musiker von verwandter Be—
gabung zusammenwirkten; so haben Gluck und Klopstock das
Lied zum Gefäß einfachsten und zugleich tiefsten Empfindens ge⸗
macht; und Kompositionen Klopstockscher Oden von Gluck wie
die „Frühen Gräber“ oder der „Jüngling“ (ca. 1770) wirken
noch heute auf uns mit der Gewalt elementarer Stimmung.
Von solchen Ausgangspunkten ab gedieh das deutsche Lied,
getragen von der Lyrik unserer großen Dichter, seinen ersten
blühenden Zeiten entgegen: Zumsteeg, der Leibkomponist
Schillers, war der erste Meister der durchkomponierten Ballade
mit wechselnder Situationsmalerei; Reichardt wuchs an
Goetheschen Texten aus der einfachsten Liedform zu der Höhe
der Melodik, die seine Komposition des Mignonliedes kenn⸗
zeichnet, und Zelter fand neben manchen altertümlichen Zügen,
die ihn, neben der Durchsichtigkeit seiner Komposition, Goethe
besonders wert gemacht haben mögen, in seinem „König von
Thule“ oder dem tief empfundenen „Füllest wieder Busch und
Tal“ Töne, die ihm immerhin die Stellung des schließenden
Meisters einer ersten Periode des modernen Liedes sichern.
Voll freilich entfaltete das Lied seine Schwingen erst in
der duftenden Atmosphäre der Romantik. Aber ihr näherte es
S. oben S. 454 ff.