Object: Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

5. Titel: Rücktritt. SS 356—358, 331 
2. Auf ein gefesliches Rücktrittsrecht findet S 356 ent{prehende Unmwendung, 
U dann, wenn das AA bei welchem Mehrere al8 Gläubiger oder Schuldner 
a find, felbft ein gefegliches ijt. Schollmeyer Bem. 2 zu 8 356. Val. An f, 
3. Das Rücktrittsrecht er Lifcht für alle Rücktrittsberechtigten, wenn e8 für einen 
NE Beteiligten erlifcht, emerlet Rn bie Erlöfhen durch Verzicht, durch Erlaß (S 423) 
Pder durch verichuldete Unmöglichkeit der Leijtung oder durd unbenußten Ablauf der für 
ode Ausübung Tejtgejeßten Kräklufiofeift eintritt (8 355). Doch ift bei einem Verzicht 
yes Erlaß auch hier die Dispofitive Natur des S 356 zu Geachten und ftebt daher der 
Etagsmäßigen Beidhränkung eines Rücktrittsvorbealts auch in ENT Erlöfchungs- 
Sünde quf einen einzelnen Beteiligten nichts im Wege. Bei dem Mitfhuldverhältnis 
Hr gelamten Sand, inshejondere der Erbengemeinjchaft vor der Erbteilung kann das 
Ge ktittsrecht nicht für einen der Beteiligten allein erlöfhen, da eS hier den nur in 
nice Daft mit den andern zuiteht; S 356 Sab 2 Kommt alfo für diefe Berbältniffe 
tin Betracht. Val. 8 2040. Schollmeyer Bem. 4 zu 8 356. 
S 357.*) 
Hat jich der eine Theil den Rücktritt für den Fall vorbehalten, daß der 
Andere Theil feine Verbindlichkeit nicht erfüllt, {fo ft der Rücktritt unwirkjam, 
Wenn der andere Theil jih von der Verbindlichkeit durch Aufrehnung befreien 
Pnte und unverzüglich nach dem Rücktritte die Aufrechnung erklärt. 
€, IT, 306; IM, 352. N 
in 8 a Serwi 1 issoria). Vgl. Vorbem. 1, b S. 312, 8 360. In dem 
© 357 Mh le ed Rücktritt überhaupt nicht erflärt werden können, wenn der 
wer des Kücktrittsberechtigten vor der Nüctrittserklärung durch SE 
eine Verbindlichtett auß dem Vertrage zum Erlöichen gebracht hätte (SS 387, Ur m 
ei zum Rücktritte Berechtigte dem Antenne ger Eh fgten. ME, EA le 
run ii 1 rein formaler Logik, u OS 
HE Cär ng DE aA Kn (88 388, 389), Diele aber nach erflärtem Rück- 
Er Ca a ie 
1 Ei i8 mürde den AufredhnungsSberechtigten ; 
Die ee Tolbes A eb Nat würde gegen Treu und Glauben verftoßen. Der 
5357 ET A EL rait der en Sertieung, vorausgefeßt, Daß 
Yile un orte U aD nad dem itrie erfalpf den orzug vor Derlenigen zer 
XittSerHäru äßt vielmehr leßtere, die RKücktrittserflärung, . 
Bele lien Serlneipbed img ichlam HOSE daß nicht die Aufredhnunaserfärung noch 
EN Ai erfolgt. u it 
. Untlnd: in der Beantwortung der Klage auf Rückleiftung t 
ie ‚Anberzüole“ Getliuume Der Aufrechnung, Kammeraer. vom 21. Kamıar 1901 in 
7. 5. DL®G. Bo. 2 S. 217. . U kyitt Für den 
Bo | ir die Unmendbarfeit des 8 357 ift, daß der Rücktritt für de 
Salt vorbehalten a I er andere Teil feine Berbindli Ne nicht ln 
Rn daß der andere Teil fich vor der Nücktrittserkärung durch Aufrechnung an © er 
bindlichteit Hätte befreien Können. Die Aufrehnungserfärung ift eine Form der m 
1llung, fie 3eritürt Die Forderung des Mücktrittsberechtiaten zur Decduna 
“Wehen Gegeninrherung. 
$S 358. 
Dat fich der eine Theil den Rücktritt für den Fall vorbehalten, daß der 
En Dete Theil feine Verbindlichkeit nicht erfüllt, und beftreitet diejer die Zuläffig- 
En des erflärten Rücktritt, weil er erfüllt Habe, jo hat er die Erfüllung zu 
Wellen, fofern nicht die gefchuldete Leiftung in einem Unterlaffen befteht. 
W&, I, 4343 II, 307; III, 358, , 
1... 1 Bewei üctrittsborbehalts, EI enthielt in S 434 Abi. 1 die Be- 
imung, Ob Der Were Dficbene, Meder auf Orund des On Ele 
Ot8 bom Bee NETT dielen Vorbehalt zu Heweifen. habe. Die Heiiimmung 
, *) Qit . _ £. biirgerl. N. Bd. 22 S. 93 ff; Burkhard 
© Aug? f. D. aOi Brais BE'5L ES. 161 R, 2891; Bedhmann, Kauf II ©. 519 #.; 
RNecceru8, Qehrb. 4.5. Auil. I, 2 8 264 S. 101.
	        
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