Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Neue Weltanschauung. 
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alters in eine erkenntnistheoretisch so radikale Richtung ge— 
rieten, drangen auf den deutschen Boden von England her 
Lehren ein, die von den Zeitgenossen ebenfalls fast durchweg 
im Sinne eines absoluten Skeptizismus aufgenommen wurden. 
In England, während des 17. und 18. Jahrhunderts 
dem Lande freier protestantischer Regungen und damit des 
Vorgenusses eines kommenden Zeitalters des Subjektivismus, 
hatte die Philosophie von vornherein eine Richtung auf die 
Zergliederung der Möglichkeit unserer Erfahrung genommen: 
schon Bacon war vornehmlich diesem Probleme nachgegangen. 
Und indem man der damit gegebenen Aufgabe induktiv lebte, 
trat bald die Frage nach dem Ursprung unserer Begriffe in 
den Mittelpunkt des Interesses. 
Der erste große Philosoph, der sich ihr ausgesprochener⸗ 
maßen widmete, war Locke. Als Methode aber bot sich ihm 
für dieses erkenntnistheoretische Thema zunächst nur die 
psychologische Untersuchung — die physiologische oder, wie er 
sich ausdrückte, die physikalische, schien ihm ausgeschlossen — 
und hier wieder vor allem, um das genetische Moment zum 
Ausdruck zu bringen, die Untersuchung von Kindern und 
Wilden. Und da ergab sich ihm nun folgendes: 
Den Stoff aller Erkenntnis liefert die Erfahrung. Diese 
fließt aus zwei Quellen, der Sensation und der Reflektion, 
dem äußeren Sinn, der die Wahrnehmungen umfaßt, und 
dem inneren Sinn, einer Art Wahrnehmung zweiter Instanz, 
die die Wahrnehmungen erster Instanz zusammenfaßt und ein— 
heitlich gestaltet. Es liegt also bei Locke der Gedanke vor, 
daß es neben der Sensation eine ursprüngliche formale Tätig⸗ 
keit des Verstandes gebe, welche die Materie der erfahrungs⸗ 
mäßig gegebenen Wahrnehmungen bearbeitet und sich in ihr 
ordnend und zusammenfassend auswirkt. Und er ist dabei 
weiter der Ansicht, daß diese Form der vereinigenden Verstandes— 
tätigkeit bei der Bildung der mathematischen und moralischen 
Eindrücke, der sogenannten einfachen Ideen, z. B. der Existenz, 
der Einheit und Zahl, der Kraft, der zeitlichen Folge vor⸗ 
nehmlich wirksam werde. 
Lamprecht, Deutfche Geschichte. VIII. 2.
	        
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