Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

348 
Zweiundzwanzigstes Buch. 
findung auf; und zweitens: sie bringt diese Empfindung unter 
die von ihr aus eintretenden sinnlichen Formen sowohl der 
Raum- und Zeitanschauung als auch der Stammbegriffe des 
Verstandes. Aus diesem Vorgange folgt dann, daß wir ver— 
möge unserer seelischen Stammpotenzen nicht die außer uns 
gegebenen Dinge an sich, sondern nur unsere Empfindungen 
von diesen verarbeiten: die Dinge an sich, wie sie objektiv, 
nicht durch das Medium unserer Empfindungen betrachtet an⸗ 
genommen werden müssen, bleiben uns verschlossen. 
Für unsere Erkenntnis aber, wie sie auf den Empfindungen 
beruht, war doch die Frage noch viel wichtiger, wie denn 
unsere Seele zu der Fähigkeit der Aufnahme dieser Empfindung 
in Zeit und Raum und ihrer Ordnung unter Stammbegriffe 
zu gelangen vermöge? Und da ergab sich die Antwort: offen— 
bar nur vermöge irgendwelcher Einheit der Seelenkräfte über— 
haupt, also vermöge eines einheitlichen Bewußtseins. Dieses 
Bewußtsein mußte es sein, das in sich die Stammformen der 
Anschauung und der Begriffe als Potenzen vereinigte und 
alles Mannigfaltige, das ihm die Erfahrung entgegenbringt, 
den Bedingungen dieser Einheit, eben den Stammformen 
unterwarf. Demnach erschienen dann die Empfindungen an 
sich als unter gar keinem Gesetze der Verknuüpfung, außer 
dem, das das verknüpfende Bewußtsein vorschrieb. „Ver— 
bindung ist nicht in den Gegenständen und kann von ihnen 
nicht etwa durch Wahrnehmung entlehnt und in den Verstand 
dadurch allererst aufgenommen werden, sondern ist allein eine 
Verrichtung des Verstandes, der selbst nichts weiter ist, als 
das Vermögen a priori zu verbinden und das Mannigfaltige 
gegebener Vorstellungen unter die Einheit des Bewußtseins 
(der Apperzeption) zu bringen, welcher Grundsatz der oberste 
der ganzen menschlichen Erkenntnis ist.“ 
Allein unser Bewußtsein bildet nun, vermöge der An— 
schauungs- und Begriffsformen, nicht bloß an der Hand der 
Erfahrung Urteile. Vielmehr besitzen wir in dem Vorrat 
Zit. Überweg-Heinze, Neuzeit I2. S. 288.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.