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Zweiundzwanzigstes Buch.
findung auf; und zweitens: sie bringt diese Empfindung unter
die von ihr aus eintretenden sinnlichen Formen sowohl der
Raum- und Zeitanschauung als auch der Stammbegriffe des
Verstandes. Aus diesem Vorgange folgt dann, daß wir ver—
möge unserer seelischen Stammpotenzen nicht die außer uns
gegebenen Dinge an sich, sondern nur unsere Empfindungen
von diesen verarbeiten: die Dinge an sich, wie sie objektiv,
nicht durch das Medium unserer Empfindungen betrachtet an⸗
genommen werden müssen, bleiben uns verschlossen.
Für unsere Erkenntnis aber, wie sie auf den Empfindungen
beruht, war doch die Frage noch viel wichtiger, wie denn
unsere Seele zu der Fähigkeit der Aufnahme dieser Empfindung
in Zeit und Raum und ihrer Ordnung unter Stammbegriffe
zu gelangen vermöge? Und da ergab sich die Antwort: offen—
bar nur vermöge irgendwelcher Einheit der Seelenkräfte über—
haupt, also vermöge eines einheitlichen Bewußtseins. Dieses
Bewußtsein mußte es sein, das in sich die Stammformen der
Anschauung und der Begriffe als Potenzen vereinigte und
alles Mannigfaltige, das ihm die Erfahrung entgegenbringt,
den Bedingungen dieser Einheit, eben den Stammformen
unterwarf. Demnach erschienen dann die Empfindungen an
sich als unter gar keinem Gesetze der Verknuüpfung, außer
dem, das das verknüpfende Bewußtsein vorschrieb. „Ver—
bindung ist nicht in den Gegenständen und kann von ihnen
nicht etwa durch Wahrnehmung entlehnt und in den Verstand
dadurch allererst aufgenommen werden, sondern ist allein eine
Verrichtung des Verstandes, der selbst nichts weiter ist, als
das Vermögen a priori zu verbinden und das Mannigfaltige
gegebener Vorstellungen unter die Einheit des Bewußtseins
(der Apperzeption) zu bringen, welcher Grundsatz der oberste
der ganzen menschlichen Erkenntnis ist.“
Allein unser Bewußtsein bildet nun, vermöge der An—
schauungs- und Begriffsformen, nicht bloß an der Hand der
Erfahrung Urteile. Vielmehr besitzen wir in dem Vorrat
Zit. Überweg-Heinze, Neuzeit I2. S. 288.