Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Neue Weltanschauung. 
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Man sieht, wie die Konsequenzen der Kantschen Ethik 
unmittelbar hinüberführen auf das Gebiet der Theologie, ja 
der Religion. Aus der ganzen Auffassung der Sittlichkeit bei 
Kant ergibt sich von neuem und in voller Übereinstimmung 
mit der Kantschen Erkenntnistheorie, daß Glauben niemals 
ein Ergebnis des Erkennens, sondern immer nur Ergebnis 
des Wollens sein kann. Der Begriff des höchsten Gutes aber, 
als des durch Gott gewährleisteten Objekts und Endzwecks 
aller Sittlichkeit, unterstellt zugleich das Sittengesetz der Ein— 
wirkung Gottes; und unsere Pflichten erscheinen von nun ab 
als göttliche Gebote!. Damit besteht denn alle Religion darin, 
„daß wir Gott für alle unsere Pflichten als den allgemein zu 
verehrenden Gesetzgeber ansehen“?; und ist „alles, was außer 
dem guten Lebenswandel der Mensch noch tun zu können ver—⸗ 
meint, um Gott wohlgefällig zu sein, bloßer Religionswahn 
und Afterdienst Gottes“s: so z. B. die Anwendung besonderer 
Gnadenmittel oder die Auffassung des Gebets vom Stand— 
nunkte eines Wunsches, der auf Erhörung gerichtet ist. 
Die Religion aber, in diese Grenzen eingeschrieben, kann 
durchaus Vernunftreligion sein: die natürliche Religion als 
Moral verbunden mit dem Begriffe Gottes als moralischen 
Welturhebers und bezogen auf die Unsterblichkeit der Seele 
„ist ein reiner praktischer Vernunftbegriff, der ungeachtet 
seiner unendlichen Fruchtbarkeit doch nur so wenig theoretisches 
Vernunftvermögen voraussetzt, daß man jeden Menschen von 
ihr praktisch hinreichend überzeugen und wenigstens die Wirkung 
derselben jedermann als Pflicht zumuten kann“. Religion in 
diesem Sinne hat also das große Erfordernis der waähren 
Kirche, nämlich der Geeignetheit zur Allgemeinheit für sich?. 
Die natürliche Religion ist darum der natürliche Kern 
jeder geoffenbarten Religion; und es besteht mithin die Mög— 
lichkeit, diese jederzeit, unter Beihilfe der nötigen gelehrten 
1K. d. pr. V. (Kehrbach) S. 155. 
2 Religion innerh. d. Gr. d. bl. Vern. S. 108, vgl. S. 164. 
s A. a. O. S. 184. 
Religion innerh. d. Gr. d, bl. Vern. S. 168. 
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