Neue Weltanschauung.
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Man sieht, wie die Konsequenzen der Kantschen Ethik
unmittelbar hinüberführen auf das Gebiet der Theologie, ja
der Religion. Aus der ganzen Auffassung der Sittlichkeit bei
Kant ergibt sich von neuem und in voller Übereinstimmung
mit der Kantschen Erkenntnistheorie, daß Glauben niemals
ein Ergebnis des Erkennens, sondern immer nur Ergebnis
des Wollens sein kann. Der Begriff des höchsten Gutes aber,
als des durch Gott gewährleisteten Objekts und Endzwecks
aller Sittlichkeit, unterstellt zugleich das Sittengesetz der Ein—
wirkung Gottes; und unsere Pflichten erscheinen von nun ab
als göttliche Gebote!. Damit besteht denn alle Religion darin,
„daß wir Gott für alle unsere Pflichten als den allgemein zu
verehrenden Gesetzgeber ansehen“?; und ist „alles, was außer
dem guten Lebenswandel der Mensch noch tun zu können ver—⸗
meint, um Gott wohlgefällig zu sein, bloßer Religionswahn
und Afterdienst Gottes“s: so z. B. die Anwendung besonderer
Gnadenmittel oder die Auffassung des Gebets vom Stand—
nunkte eines Wunsches, der auf Erhörung gerichtet ist.
Die Religion aber, in diese Grenzen eingeschrieben, kann
durchaus Vernunftreligion sein: die natürliche Religion als
Moral verbunden mit dem Begriffe Gottes als moralischen
Welturhebers und bezogen auf die Unsterblichkeit der Seele
„ist ein reiner praktischer Vernunftbegriff, der ungeachtet
seiner unendlichen Fruchtbarkeit doch nur so wenig theoretisches
Vernunftvermögen voraussetzt, daß man jeden Menschen von
ihr praktisch hinreichend überzeugen und wenigstens die Wirkung
derselben jedermann als Pflicht zumuten kann“. Religion in
diesem Sinne hat also das große Erfordernis der waähren
Kirche, nämlich der Geeignetheit zur Allgemeinheit für sich?.
Die natürliche Religion ist darum der natürliche Kern
jeder geoffenbarten Religion; und es besteht mithin die Mög—
lichkeit, diese jederzeit, unter Beihilfe der nötigen gelehrten
1K. d. pr. V. (Kehrbach) S. 155.
2 Religion innerh. d. Gr. d. bl. Vern. S. 108, vgl. S. 164.
s A. a. O. S. 184.
Religion innerh. d. Gr. d, bl. Vern. S. 168.
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