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Zweiundzwanzigstes Buch.
Interpretationsmittel, auf die Sätze der natürlichen Religion
zurückzuführen. Zu diesem Zwecke ist es zulässig, die geoffen—
barten Religionen durchgängig in einem Sinn zu deuten, der
mit den allgemeinen praktischen Regeln einer reinen Vernunft—
religion zusammenstimmt. „Denn das Theoretische des Kirchen⸗
glaubens kann uns moralisch nicht interessieren, wenn es nicht
zur Erfüllung aller Menschenpflichten als göttlicher Gebote
(was das Wesentliche aller Religion ausmacht) hinwirkt. Diese
Auslegung mag uns selbst in Ansehung des Textes (der Offen⸗
barung) oft gezwungen scheinen, oft es auch wirklich sein, und
doch muß sie, wenn es nur möglich ist, daß dieser sie annimmt,
einer solchen buchstäblichen vorgezogen werden, die entweder
schlechterdings nichts für die Moralität in sich enthält oder
—DD—
Kant hat dementsprechend in seinem Buche über die
„Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft“ es
selbst versucht, eine solche Umdeutung der Hauptlehren der
christlichen Offenbarung zu geben, nämlich der Lehren vom
Sündenfall, von der Erlösung und vom Reiche Gottes auf
Erden. Die Lehre von der Auferstehung und Himmelfahrt
dagegen hat er ausdrücklich weggelassen: denn sie kann nach
ihm zur Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft
nicht benutzt werden, da sie auf der Voraussetzung der Mate—
rialität aller Weltwesen beruhe, d. h. eines Begriffes, der
zwar der sinnlichen Vorstellungsart der Menschen sehr an—
gemessen, der Vernunft aber in ihrem Glauben an die Zukunft
lästig sei?'. Dagegen suchte er für die Erlösungslehre eine
Vermittlung mit der Eigenart und den Forderungen der natür—
lichen Religion.
Und er fand sie darin, daß „in der Erscheinung des Gott—
menschen nicht das, was von ihm in die Sinne fällt, oder
durch Erfahrung erkannt werden kann, sondern das in unserer
Vernunft liegende Vorbild, welches wir dem letzteren unter—
Religion innerh. d. Gr. d. bl. Vern. S. 116.
2 A. a. O. S. 138 Anm.