Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Neue Weltanschauung. 
371 
legen . eigentlich das Objekt des seligmachenden Glaubens“ 
sei, und ein solcher Glaube erschien ihm dann „einerlei mit 
dem Prinzip eines Gott wohlgefälligen Lebenswandels“. Oder 
wie er den Unterschied einmal besonders anschaulich bezeichnet: 
„Der Satz: Man muß glauben, daß es einmal einen Menschen, 
der durch seine Heiligkeit und Verdienst sowohl für sich .. 
als auch für alle anderen genug getan, gegeben habe, .. um 
zu hoffen, daß wir selbst in einem guten Lebenswandel, doch 
nur kraft jenes Glaubens, selig werden können, dieser Satz 
sagt ganz etwas anderes als folgender: man muß mit allen 
Kräften der heiligen Gesinnung eines Gott wohlgefälligen 
Lebenswandels nachstreben, um glauben zu können, daß die 
(uns schon durch die Vernunft versicherte) Liebe desselben zur 
Menschheit, sofern sie seinem Willen nach allem ihren Ver— 
mögen nachstrebt, in Rücksicht auf die redliche Gesinnung den 
Mangel der Tat, auf welche Art es auch sei, ergänzen 
werde.“ 
Man sieht den ganzen Abstand dieser Lehre nicht bloß 
von der katholischen, nein auch von der altevangelischen Auf—⸗ 
fassung etwa Luthers: keine Gnadenmittel, keine besondere 
Person eines Mittlers überhaupt; Selbstverantwortung und 
Selbsterlösung wenigstens im Sinne subjektiver Annahme des 
Erlöstseins gleichviel durch welche göttlichen Mittel, Verlegung 
der objektiv und transzendent gedachten Heilsvorgänge des 
Christentums in das Subjekt im Sinne einer inneren Trans— 
szendenz: das ist die Meinung. Und in ihr tritt auch auf 
religiösem Gebiete jenes starke Selbstbewußtsein des Subjekts 
zutage, das Selbstbewußtsein des neuen seelischen Zeitalters, 
dem Kant einmal in dem Zitate aus Versius Ausdruck ge— 
geben hat: 
SJuod petis. in te est; cur te quaesivéris éxtra? 
Kant aber sah die Zeit dieses neuen Glaubens nahe herbei— 
gekommen: ausdrücklich erklärte er von allen bekannten Zeit— 
Religion innerh. d. Gr. d. bl. Vern. S. 127. 
A. a. O. S. 128.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.