Full text : Neueste Zeit (Abt. 3)

386 Vierundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

führten. Ganz anders lagen dagegen die Dinge in dem ge—
wöhnlich tagenden engeren Rat von 17 Stimmen. Hier hatten
die elf größeren Staaten je eine Stimme, die anderen kleinen
sechs Kuriatstimmen: es konnten somit Osterreich und Preußen
sehr leicht überstimmt, ja unter Umständen konnten neun
Fehntel der Nation durch ein Zehntel majorisiert werden.
Die Folge dieser Bevorzugung der Kleinen war, daß
Osterreich und Preußen mit ihnen, statt sachlich und gemein—
sam, vielmehr einzeln, persönlich und diplomatisch von Hof zu
Hof verhandelten; und so kam es zu ständigen Intrigen und
Zetteleien, und die bundesstaatliche Diplomatie gewann langsam
wieder den Charakter der veralteten Kabinettspolitik des 17.
und 18. Jahrhunderts.
Der unförmlichen Zentralbehörde des Bundes aber wurde
nun die Ausführung des einzigen Zweckes des Bundes bei—
zelegt, „über die Sicherheit Deutschlands nach innen und außen
zu wachen“. Und der Unbestimmtheit dieser Aufgabe ent—
sprachen die dürftigen Bestimmungen über die Stellung der
Einzelländer. Den Fürsten war gestattet, Gesandtschaften zu
halten, auch Bünde zu schließen außer gegen den Deutschen
Bund; außerdem war im Artikel 13 der Akte in ziemlich un—
klarer Sprache festgestellt, in jddem Bundesstaate „werde“ — ur⸗
sprünglich hatte es geheißen „solle“ — eine landständische
Verfassung statthaben; für den Staatsbürger kamen dazu ver⸗
schwommene Redensarten über Preßfreiheit und Handelsfreiheit,
neben einer sehr genauen Aufzählung der Privilegien der Me—
diatisierten und der Thurn und Tarisschen Postrechte.
Natürlich hätten diese unfertigen Bestimmungen, mehr
Direktiven als Gebote, einer gesetzgeberischen Ausgestaltung
bedurft. Aber dazu kam es nie. Zwar gab sich Preußen
während des ersten Jahrfünftes der Bundesverfassung Mühe,
wenigstens eine leidliche Heeresverfassung herzustellen, und
wenigstens scheinbar wurde es dabei von Osterreich unterstützt,
aber das nach endlosen Verhandlungen gewonnene Resultat
war kläglich. Als im Jahre 1821 endlich eine provisorische
Kriegsverfassung zustande kam, sollte das Bundesheer aus
            
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