Ueber Individualität im deutschen Mittelalter. 13
Indeß wäre es schon ein wünschenswerther Fortschritt ge—
wesen, wäre nur das bestehende Recht ganz zu seiner An—
wendung gelangt. Allein von diesem Ziele war man auch in
den friedlichsten Jahren der ersten Kaiserzeit weit entfernt. Und
wie schwer wird jede Rechtsunsicherheit die Ausbildung einer
feineren Individualität schädigen! Was der eine Tag auf—
baut, reißt der folgende ein: es bildet sich keine gleichmäßige
Betrachtungsweise der Dinge. Nie legt sich der Kampf zwischen
Leidenschaft und Einsicht, immer von Neuem wird das mora—
lische Fluidum aufgeregt und verhindert, in seinen Tiefen feste
Principien anzusetzen. Daher das ungemein gering ausgebildete
Gefühl für Mein und Dein, das Erstreben moralisch guter
Zwecke mit unmoralischen Mitteln auch in den höchsten gesell—
schaftlichen Kreisen, wie es sich in ganzen Reihen von Urkunden⸗
fälschungen, in den Decretalen eines Pseudoisidor, in der Un—
bekanntschaft mit dem Begriff litterarischen Eigenthums äußert.
Hieran streift die kindlich-leichtsinnige Behandlungsweise auch
der ernstesten Dinge, das Aufstellen gestohlener oder falscher
Reliquien, oder die Ausführung schlechter Scherze, wie z. B.
Meinwerks Verhöhnung durch das Gebet pro mulis et mulabus,
in dem Unwissenheit und leichtsinnige Verspottung des Heiligen
sich treffen. Noch gab es überhaupt kein festes sittliches Lebens—
programm, innerhalb dessen die Charactere einen freien Spiel⸗
raum gefunden hätten. Die augenblickliche Eingebung beherrscht
das Leben; das Gefühl, die Leidenschaft geht durch mit Ver—⸗
stand und Berechnung: Zorn und Wuth wechseln mit den
Thränen der Reue und des Mitleids. Noch fehlt die Unter—
scheidungsgabe für die Divergenz zweier Willensrichtungen oder
Ansichten in hohem Grade; hieraus ergiebt sich eine große
Kurzsichtigkeit in der Politik neben weitgesteckten phantastisch—
idealen Zielen. Realpolitik ist eine Seltenheit, wie etwa bei
Heinrich J. und dem zweiten Konrad, wo die Fixierung des
schon Bestehenden neben verständiger Berechnung und Benutzung
kommender Eventualitäten auftritt. Aber auch hier fehlt noch
der Ueberblick über die gesammte Entwicklung; die Gesetzgebung
derläuft in Einzelheiten, soweit sie überhaupt existiert, die