Full text: Anhang. Bibliographie. Register (Bd. 12 = Schlußbd.)

Ueber Individualität im deutschen Mittelalter. 13 
Indeß wäre es schon ein wünschenswerther Fortschritt ge— 
wesen, wäre nur das bestehende Recht ganz zu seiner An— 
wendung gelangt. Allein von diesem Ziele war man auch in 
den friedlichsten Jahren der ersten Kaiserzeit weit entfernt. Und 
wie schwer wird jede Rechtsunsicherheit die Ausbildung einer 
feineren Individualität schädigen! Was der eine Tag auf— 
baut, reißt der folgende ein: es bildet sich keine gleichmäßige 
Betrachtungsweise der Dinge. Nie legt sich der Kampf zwischen 
Leidenschaft und Einsicht, immer von Neuem wird das mora— 
lische Fluidum aufgeregt und verhindert, in seinen Tiefen feste 
Principien anzusetzen. Daher das ungemein gering ausgebildete 
Gefühl für Mein und Dein, das Erstreben moralisch guter 
Zwecke mit unmoralischen Mitteln auch in den höchsten gesell— 
schaftlichen Kreisen, wie es sich in ganzen Reihen von Urkunden⸗ 
fälschungen, in den Decretalen eines Pseudoisidor, in der Un— 
bekanntschaft mit dem Begriff litterarischen Eigenthums äußert. 
Hieran streift die kindlich-leichtsinnige Behandlungsweise auch 
der ernstesten Dinge, das Aufstellen gestohlener oder falscher 
Reliquien, oder die Ausführung schlechter Scherze, wie z. B. 
Meinwerks Verhöhnung durch das Gebet pro mulis et mulabus, 
in dem Unwissenheit und leichtsinnige Verspottung des Heiligen 
sich treffen. Noch gab es überhaupt kein festes sittliches Lebens— 
programm, innerhalb dessen die Charactere einen freien Spiel⸗ 
raum gefunden hätten. Die augenblickliche Eingebung beherrscht 
das Leben; das Gefühl, die Leidenschaft geht durch mit Ver—⸗ 
stand und Berechnung: Zorn und Wuth wechseln mit den 
Thränen der Reue und des Mitleids. Noch fehlt die Unter— 
scheidungsgabe für die Divergenz zweier Willensrichtungen oder 
Ansichten in hohem Grade; hieraus ergiebt sich eine große 
Kurzsichtigkeit in der Politik neben weitgesteckten phantastisch— 
idealen Zielen. Realpolitik ist eine Seltenheit, wie etwa bei 
Heinrich J. und dem zweiten Konrad, wo die Fixierung des 
schon Bestehenden neben verständiger Berechnung und Benutzung 
kommender Eventualitäten auftritt. Aber auch hier fehlt noch 
der Ueberblick über die gesammte Entwicklung; die Gesetzgebung 
derläuft in Einzelheiten, soweit sie überhaupt existiert, die
	        
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