126 Die sozialerr Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
wußtseins entsprechen. Ferner ist die Macht der Wiederholung
anzuführen. Es ist eine alltägliche Erfahrung, daß Behauptungen,
die zunächst abgelehnt werden, bei häufiger Wiederholung oft genug Annahme
finden, ohne daß, wie hier überall vorausgesegt sei, von einer
logischen Begründung die Rede wäre. Vielmehr beruht die Wirkung
lediglich auf der Macht der Wiederholung. Sie zeigt sich im großen auch
im historischen Leben in der langsamen Annahme neuer Anschauungen.
Die Grundvoraussegung der Darwinschen Lehre z. B., der Gedanke von
der Veränderlichkeit der Arten und dem Hervorgehen der höheren aus
den niederen, hat zunächst jahrzehntelang auch bei dem weiteren Publikum
überwiegend Ablehnung erfahren. Wenn hierin dann eine Änderung
eintrat, so kann sie nicht auf logische Ursachen zurückgeführt werden,
sondern — abgesehen von dem Wechsel der Generationen — nur
auf die auch im täglichen Leben zu beobachtende Macht der Wiederholung.
Eine völlig neue Mitteilung, die den herrschenden Denkgewohnheiten
widerspricht, erweckt zunächst ein Fremdheitsgefühl. Ferner
fehlt einer derartigen Mitteilung zunächst jede Möglichkeit der Anknüpfung
an Bekanntes, an Erlebtes, Beobachtetes oder Vernommenes.
Bei mehrfacher Wiederholung aber werden sich schließlich einzelne Vorstellungsinhalte
finden, die eine Verknüpfung mit der neuen Behauptung
ermöglichen, und dadurch wird diese allmählich in den Zusammenhang
des Bewußtseins hineingezogen. —
4. Neben der Gläubigkeit existiert als ebenso ursprünglich die gecrade
entgegengesegte Haltung, diejenige der grundsäglichen Ungläubigkeit.
In idealtypischer Reinheit betrachtet besteht sie darin, daß
man eine Meinung ablehnt ohne jeden sachlichen Grund, lediglich wegen
der sie mitteilenden Person; und zwar nicht, weil diese aus sachlichen
Gründen als unglaubwürdiger Gewährsmann erscheint, sondern rein triebhaft
wegen des Gesamteindrucks, der von ihr ausgeht im Sinne einer spezifischen
abstoßenden Wirkung. So kann es einem Angeklagten vor Gericht
oder einem von der Gesellschaft wegen eines Verstoßes gegen ihre
Gebote Beschuldigten widerfahren, daß ihm nichts geglaubt wird lediglich
deswegen, weil seine Person ein Gefühl der spezifischen Ablehnung
hervorruft. Regelmäßig tritt dieser Zustand ein bei heftigen, die Leidenschaften
aufwühlenden Streitigkeiten. Der mit dem Haß verbundene
Kampf (vergl. $ 10,4) macht den inneren Kontakt unmöglich und zerstört
die Fähigkeit und den Willen zum Verständnis. In diesem Zustand
der Zugeschlossenheit ist dann auch bereits enthalten, daß der Kämpfende
keine Meinungen seines Gegners anzunehmen vermag: mit der
Unfähigkeit den andern zu verstehen ist auch die Unfähigkeit ihm
zu glauben untrennbar verbunden, weil beide Verhaltungsweisen aus