Object : Kritische Geschichte der Nationalökonomie und des Socialismus

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fuhrzölle  auf  Alles,  was  den  Fabriken  dient;  Fernhaltung  der
ï^rxeugnisso  der  fremden  Manufacturen  durch  Zollerhöhungen.’
Mit  andern  Worten  heisst  dies  soviel  als  Beförderung  der  Einfuhr ­
  der  Rohstoffe  und  Entwicklung  einer  eignen,  exportfähigen
Manufacturindustrie.  Dennoch  würde  man  irren,  wenn  man
die  völlig  allgemeine  Maxime  der  Erleichterung  des  Bezugs
der  Rohstoffe  und  der  Förderung  der  Fabricatenausfuhr  in
ihrer  ganzen  Tragweite  und  in  ihrem  modernen  Sinn  als  deutlich ­
  bewussten  Antrieb  voraussetzen  wollte.
Was  vom  Standpunkt  der  heutigen  Wissenschaft  his  zur
grössten  Klarheit  und  zur  gewissesten  Einsicht  entwickelt  werden ­
  kann,  ist  der  Satz,  dass  die  Steigerung  der  den  höheren
Beschäftigungsarten,  also  der  eigentlichen  Industrie  zugeführten
Kräfte  eine  Veredlung  der  gosammten  Volkswirthschaft  mit
sich  führt,  welche  die  Nation  zu  einer  höheren  Rangstufe  aufsteigen ­
  und  ihre  absolute  wie  relative  Macht  wachsen  lässt.
Die  Idee  dieser  Veredlung  des  wirthschaftlichen  Könnens  im
Gegensatz  zu  dem  Beharren  auf  der  niederen  Stufe  eines  unentwickelten ­
  und  ohne  eigne  Industrie  auch  nicht  gehörig  entwickelbaren ­
  Ackerbaues,  —  diese  eminent  moderne  Idee  der  am
meisten  fortgeschrittenen  Theorien  konnte  in  ihrer  strengen
Allgemeinheit  früher  schon  darum  nicht  vorhanden  sein,  weil
sie  in  dieser  reinen  Fassung  noch  gar  nicht  die  nähere  Beschaffenheit ­
  der  Mittel  einschliesst,  durch  welche  die  Erhebung
aus  den  roheren  Zuständen  zu  bewerkstelligen  ist.  Das  Schutzsystem ­
  ist  nur  eine  vereinzelte  Gestaltung,  in  welcher  man
glauben  konnte  jenes  Ziel  verfolgen  zu  müssen.  Colbert  hatte
nun  ausser  dem  Zollschutz,  den  er  Holland  gegenüber  so  nachdrücklich ­
  zur  Anwendung  brachte,  noch  ein  Gebiet  innerer
Mittel  im  Auge,  die  zum  Theil  director  und  positiv  fördernder
Art  waren.  Man  kann  über  die  Einzelheiten  dieser  Seite  seiner
Praxis  streiten  und  die  Reglementirungsgrundsätze  in  ihrer  belästigenden ­
  Gestaltung  verwerfen,  aber  dennoch  zugleich  anerkennen, ­
  dass  dieser  Positivismus  der  staatsmännischen  Thätigkeit
  innerhalb  gewisser  Grenzen  auch  für  andere  Zeitalter,
als  dasjenige  Ludwigs  XIV.,  alsdann  aber  selbstverständlich  in
freieren  nichtpolizeilichen  Formen,  eine  Bedeutung  zu  erhalten
vermöge.  Die  Fürsorge  für  die  Heranziehung  geschickter  Kräfte
vom  Auslande  und  die  Beschämung  der  Mittel  und  Vorbedingungen ­
  zur  Steigerung  der  einheimischen  Fertigkeiten  ist  eine
            
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