Object : Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

WÄNDERUNGSVERLAÜF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  149

So  mußte  Ende  November  ,1919  die  Mitteilung  des
Reiahsministeriums  des  Innern,  daß  ein  besonderes  Entschädigungsgesetz ­
  für  die  Elsaß-Lothringer  überhaupt  nicht
zu  erwarten  sei,  sondern  ihre  Entschädigung  mit  allen
anderen  geschädigten  Grenzlands-  und  Ausländsdeutschen
erfolgen  solle,  einen  Sturm  der  Entrüstung  unter  den  Vertriebenen ­
  entfesseln.
Der  Beirat  im  Reichsministerium  des  Innern,  Abteilung
für  Elsaß-Lothringen,  verfaßte  auf  seiner  dritten  Tagung,
die  in  Cassel  vom  25.  bis  29.  November  1918  stattfand,  folgende ­
  Resolution:
„Dem  elsaß-lothringischen  Beirat  ist  für  seine  diesmalige  Tagung
die  Vorlage  eines  Gesetzentwurfes  zur  endgültigen  Regelung  der  Entschädigung ­
  für  Elsaß-Lothringische  Verdrängte  in  Aussicht  gestellt
worden.  Statt  diesen  Gesetzentwurf  in  Vorlage  zu  bringen,  hat  die
Regierung  unter  Einbringung  von  Richtlinien  für  eine  vorläufige
Regelung  im  Wege  der  Bevorschussung,  Beihilfe  und  Unterstützung
dem  Beirat  die  Mitteilung  gemacht,  daß  die  Reichsregierung  auf  Grund
neuerlicher  Entschließung  von  der  Vorlage  eines  besonderen  Entschädigungsgesetzes ­
  für  die  Elsaß-Lothringer  absehen  zu  müssen  glaube,
und  diese  Entschädigung  gemeinsam  mit  derjenigen  der  Ausländsdeutschen, ­
  Kolonialdeutschen  und  Ostdeutschen  zu  regeln  beabsichtige.
Der  Beirat  legt  gegen  diese  nach  monatelangen  Vorarbeiten  völlig
überraschend  eingetretene  Änderung  des  Standpunktes  der  Regierung
im  Interesse  seiner  schwer  leidenden  Landsleute  ernstliche  Verwahrung
ein,  und  erblickt  darin  die  Gefahr  einer  schweren  Schädigung  der  ihm
anvertrauten  Interessen.  Das  Fallenlassen  der  bisherigen  Einzelentwürfe ­
  und  die  Übertragung  der  Ausarbeitung  des  gemeinsamen
Gesetzentwurfes  auf  ein  neues,  mit  der  Sache  bisher  in  keiner  Weise
befaßtes  Ministerium  bedeutet  auf  der  einen  Seite  die  Ausschaltung
der  bisher  im  Ministerium  des  Innern  gesammelten  Erfahrungen  und
Vorarbeiten,  auf  der  anderen  ein  weiteres  Hinausschieben  der  so
dringend  notwendigen  Erledigung  der  Entschädigungsfrage.  .  .  .
In  der  Zusammenfassung  der  Entschädigungsfrage  der  Elsaß-Lothringer
  mit  denen  der  Auslands-,  Kolonial-  und  Ostdeutschen,
trotz  großer  Ungleichheit  der  rechtlichen  Unterlagen  und  trotz  wesentlicher ­
  Verschiedenheit  der  geltend  zu  machenden  Ansprüche,  liegt  die
offensichtliche  Gefahr  einer  gleichmacherisohen  Behandlung  und  damit
insbesondere  die  Bedrohung  der  besonderen  Interessen  der  elsaßlothringischen ­
  Flüchtlinge  mit  ernster  Benachteiligung.
Der  Beirat  ersucht  daher  die  Reichsregierung  auf  das  eindringlichste ­
  um  alsbaldige  Vorlage  eines  besonderen  Entschädigungsgesetzes
für  die  elsaß-lothringischen  Vertriebenen.
            
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