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Untergebene einen Besucher 24 Stunden lang bei sich im
Hause behalten, so mußte er schriftlich um Erlaubnis ein-
kommen. Er mußte sich verpflichten, mit keinen anderen
Waren als den Produkten des Gutes Handel zu treiben. Er
konnte sein Mehl nirgends als auf der Gutsmühle mahlen
lassen, ohne seinen Kontrakt zu verletzen und sich der Aus-
weisung auszusetzen; er durfte auch nur im Magazin des
Grundherrn kaufen. Derartige Rechte waren den Guts-
besitzern nach der Revolution noch geblieben, weil es die
Rechte des Privateigentums waren. )
Die Grundherren ihrerseits meinten, Selbstinteresse, Stolz
und Anhänglichkeit an die alten Traditionen verlange den
Fortbestand ihrer Willkürherrschaft auf ihren Gütern.
Sie weigerten sich, anzuerkennen, daß das Gesetz das
geringste Recht besäße, sich in das zu mischen, was sie als
ihre Privatangelegenheiten betrachteten. Während sie ihre
polizeiliche Macht eifrig dazu benutzten, jeden aufsässigen
oder zahlungsunfähigen Untergebenen auszuweisen und
Protestversammlungen zu unterdrücken, erklärten sie gleich-
zeitig das Gesetz für tyrannisch, sobald es daran ging,
moderne und humanere Verhältnisse in der Verwaltung
ihrer Güter einzuführen. Sie hielten zäh an der alten
Pachtwirtschaft fest und wehrten hartnäckig jeden Ein-
griff in ihre vermeintlichen Besitzrechte ab.
Die feudale Abhängigkeit wird abgeschaftt
Es begann,eine intensive Agitation. Die Bodenreformer
verfügten. über eine derartige politische Macht!) und ver-
setzten den ganzen Staat in einen solchen Rausch radikaler
Diskussion, daß die Politiker des Tages aus Furcht vor den
Wirkungen einer derartigen Bewegung die Landmagnaten
zwangen, nachzugeben und ihre Ländereien in kleinen Far-
men zu verkaufen, was sie denn auch zu exorbitanten
Preisen taten. Doch aus der Bewegung, gegen die sie sich
so scharf gewehrt hatten, zogen sie große Profite. Erschreckt
über die mächtige Volksbewegung und in der Hoffnung,
1) 1847 und 1849 brachten sie im Staate New York über 5000 Stimmen auf.