der Chambers- und der Reade-Straße. Der jährliche Zins
betrug einen Schilling für den Quadratfuß, war aber erst
nach Ablauf von 42 Jahren zu zahlen. Bald nach dieser
Bewilligung übertrug die Dreieinigkeitskirche das Land
an William Rhinelander, zusammen mit dem gesamten
Grund und Boden zwischen der Jay- und der Harrison-
Straße, von der Greenwich-Straße bis an den Nordfluß.
Durch eine Vereinbarung zwischen der Dreieinigkeit und
der Stadt ging dieses ganze Land mit gewissen anderen
Grundstücken der Dreieinigkeitskirche in den Besitz von
William Rhinelander über, und mit Zustimmung des Ge-
meinderats vom 20. Mai 1797, bestätigt unterm 16. Novem-
ber 1807, erhielt er auch alle möglichen Rechte an den Fluß-
niederungen, die sein Besitztum begrenzten, zu einem absurd
niedrigen Pachtzins. Diese Wassergrundstücke wurden dann
aufgefüllt und wurden ungeheuer wertvoll.
Ebenso energisch wie Rhinelander war Astor dabei, von
den städtischen Beamten Landbewilligungen zu bekommen.
1806 erhielt er zwei große Grundstücke auf der Ostseite;
1808 ein ausgedehntes Stück am Hudson, das an die alte
Burr-Besitzung angrenzte, die in seinen Besitz gelangt war
— und zwar auf Grund eines günstigen Berichtes vom
Finanzkomitee, dem der zur Genüge bekannte John
Bingham angehörte; 1810 erhielt er drei weitere Bewilli-
gungen in der Nachbarschaft der Hubert-, Laight-, Charl-
ton-, Hammersly- und Clarkson-Straße und 1828 drei
an der zehnten Avenue, der 12., 13., 14. und 15. Straße.
Das waren einige der Bewilligungen, die er bekam. Aber
sie umfassen nicht das Land im Herzen der Stadt,
das er beständig von Privateigentümern aufkaufte oder
durch die unlautere Nachsicht der städtischen Beamten
erwarb.
Was taten aber die Beschenkten, nachdem sie die Wasser-
grundstücke und anderen Boden durch Betrug erlangt hat-
ten, dann? Sie machten den Boden nutzbar, aber nicht auf
eigene Kosten, sondern in großem Maße auf Kosten der
Gemeinde. Das Tiefland wurde aufgefüllt, Abzugskanäle ge-
graben, Straßen geöffnet, reguliert und kanalisiert — von den
Kosten aber bezahlten die Grundbesitzer nur das kleinste