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auf Schwierigkeiten gestoßen ist, Len von den Kassen eingeschlagenen
Weg benutzen. Wenn die Arbeitgeberkreise der Einbeziehung der
.Hausgewerbtreibenden zum Teil sehr starken Widerstand leisteten
urtb die Durchführung der reichsrechtlichen Versicherung dadurch we
sentlich erschwerten, waren für dies Verhalten zugegebenermaßen
nicht so sehr die geldlichen Lasten, die der Industrie erwuchsen,
ausschlaggebend, als vielmehr die unpraktische Form der Ver
sicherung.
-I-
In den beiden anderen Zweigen der Versicherung haben we
der die Jahre unmittelbar vor dem Kriege, noch die Kriegszeit selbst
irgend welche Fortschritte gebracht; die so dringend ivünschens-
tverte Einbeziehung gewisser Zweige der Holzschnitzerei, Schleiferei
usw. in die U n f a l l v e r s i ch e r u n g ist nicht erfolgt. Auch in-
bezug auf ldie Einbeziehring der Hausgewerbtreibenden unter die I n-
v a l i d e n v e r s i ch e r u n g sind wir heute nicht weiter, als
vor 23 Jahren. Seitdem 1891 drrrch Bundesratsverordnung die
Tabak- und gewisse Zweige der Textilindustrie der Invalidenver
sicherung unterstellt wnrderr, ist in dieser Richtung nichts geschehen,
so sehr die Notivendigkeit möglichst nnifassender Maßnahmen all
gemein anerkannt wird.
IV. Heimarbeit im Militärsattiergewerbe nnb
im Militiirschneidergewerbe.
1. Militärsattlergewerbe.
Von jeher war das Militärsattlergewerbe mit Heim
arbeit und einem hiermit eng verknüpften Zwischenmeisterfystem
belastet. Es wird dieses hauptsächlich der wechselnden Konjunktur
zugeschrieben. Bei hochgehender Konjunktur legt der plötzliche
Raummangel zur Unterbringung der neuen Arbeitskräfte es nahe,
Zwischenmeister und Heimarbeiter zu beschäftigen. In eine»