thumbs: Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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kapitalistischen Filialbetriebe, meist den unteren Konsumentenschichten 
angehören. Es ist ganz erstaunlich, wenn da die Schulden der 
Genossen für entnommene Bedarfsgüter nur ca. 1/2«/» vom Umsatz 
betragen; dabei nimmt der Prozentsatz noch immer mehr ab und 
dürfte allmählich ganz oder nahezu ganz verschwinden. „Eine Kon 
sumgenossenschaft ist keine Kreditgenossenschaft", hat mal jemand 
gesagt. Will der Konsumverein das Prinzip der Gleichheit aller 
Genossen hochhalten — und davon hängt seine Existenz ab —, so darf 
er nicht einem Teil der Mitglieder Bedarfsgüter auf Kredit geben, 
weil er dadurch die barzahlenden Genossen benachteiligen würde. Wo 
heute noch in den Konsumgenossenschaften das Barzahlungsprinzip 
nicht streng durchgeführt wird, haben wir diese ungleiche Behandlung 
der Genossen vor uns. Sie berechtigt die bar zahlenden Mitglieder, 
gegen dieses System Beschwerde zu führen. Einen Ausgleich durch An 
setzung verschiedener Preise oder ans andere Art herzustellen, dürfte 
nachteilige Folgen für eine Genossenschaft haben. Im übrigen denkt 
niemand an derartige Maßnahmen. Die Konsumgenossenschaft wurde 
ja gerade geschaffen, um die Mißstände in der Bedarfsgüterbeschaf- 
fung und damit auch die Borgwirtschaft zu bekämpfen. Ihren Prin 
zipien getreu, haben die Konsumgenossenschaften eine Reihe von Ein 
richtungen und Maßnahmen getroffen, um diesen Kampf durchzu 
führen. Die Einzelheiten lernten wir schon früher kennen. 
Das Barzahlungsprinzip ist nach dem Gesagten ein charakte 
ristisches Merkmal der konsumgenossenschaftlichen Gütervermittlung. 
Dagegen muß es nicht unbedingt mit jedem Filialsystem verbunden 
sein. Wenn heute das Barzahlungsprinzip in allen kapitalistischen 
Filialbetrieben durchgeführt wäre, so wäre das doch nicht als eine 
mit dem Filialbetrieb verbundene notwendige Erscheinung anzu 
sehen, sondern als etwas, das heute besteht und morgen wieder fallen 
kann — ich erinnere an die Tendenz bei den Warenhäusern, von 
der unbedingten Barzahlung abzugehen —, besonders dann, wenn 
die Angestellten der Filialbetriebe stark am Unternehmen interessiert 
sind und so die Neigung haben, auf ihr eigenes Risiko Waren auf Borg 
zu geben. Die Jnteressierung der Angestellten am Unternehmen scheint 
in kapitalistischen Filialbetrieben allgemein zu werden. 
Sehen wir, welche weiteren Unterschiede sich noch ergeben. 
Es ist sicherlich auch darin ein Vorteil der konsumgenossenschaftlichen 
gegenüber den kapitalistischen Filialbetrieben zu sehen, daß erstere bei 
der Errichtung ihrer Abgabestellen nicht so sehr auf die Verkehrs 
straßen angewiesen sind wie die privaten Filialbetriebe, die erst 
die Kundschaft noch anziehen müssen.
	        
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