jf i-i.bxi Am (ur Tf*f^ x *"*
195
Hinsichtlich der Notenkontingeuticrung kann man gliedern:
1. Eine Höchstgrenze der auszugebenden Noten ist festgesetzt. So
in Frankreich,*n Deutschland bei den Privatnotenbanken, in den Vereinig-
ten Staaten von Amerika bei den Nationalbanken (Beschränkung auf das
Aktienkapital der Privatuotenbank).
2. Absolute F e st s e tz u n g des Kontingents der nicht bar
gedeckten Noten. So in England.
3. Keine Kontingentierung. So bei der Deutschen Reichsbank.
Anhang: Deutsche Banknoten. Reichskassenscheine und
Darlehnskassenscheine seit Beginn des Weltkrieges 1 ).
Der plötzliche Ausbruch des Krieges stellte die Deutsche Reichsbank, als
letzte Geld- und Kreditguelle des Landes, vor neue, große Aufgaben.
Sie hatte dem Reich die Kriegsmittel, insbesondere die für die Mobil-
machung erforderlichen Gelder, zur Verfügung zu stellen, und sie mußte
weiter dem außerordentlich gesteigerten Bedarf des Verkehrs an
Zahlungsmitteln und Kredit entsprechen. Der Kredit war
erschüttert, was sich in den Außenbeziehungen der Länder noch stärker
fühlbar machte als im inneren Verkehr. An Stelle der Zahlungen im
Wege des Kredits und der Verrechnungen trat in größerem Umfange wie
der der Barverkehr, und Barverkehr nach außen bedeutete: Z ah l u n g i n
effektivem Gold.
Die Reichsbank hatte, im Gegensatz zu den anderen deutschen Banken,
sich seit langem für die Kriegszeit vorbereitet. Die finanziellen Mobil
machungen erfolgten bereits 1905 gelegentlich der ersten Marokko-Krisis.
Die bankpolitischen Maßnahmen begannen mit dem Gesetz vom 20. Fe
bruar 1906, das der Reichsbank das Recht verlieh, Noten in Abschnitten
zu 50 und 20 M auszugeben. Damit war beabsichtigt, einen Teil des
umlaufenden Goldes durch diese kleinen Noten zu ersetzen und so den
Z Siehe die Verwaltungsberichte der Reichsbank für 1914 ff., die vom
Reichskanzler dem Reichstage am 23. November 1914 vorgelegten Denkschriften
„llber wirtschaftliche Maßnahmen aus Anlaß des Krieges", und die Denkschrift
vom Oktober 1920 „Über das deutsche Geld- und Währungswesen". Ludwig
Bend ix, Krieg und Volkswirtschaft. Berlin 1915. Joh. Notzke, Deutsch
lands Finanz- und Handelsgesetze im Kriege. Berlin 1917. Karl Helfferich,
Geld und Banken. I. Teil: Das Geld. 6. Aufl. Leipzig 1923.