Object: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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Hörigkeits- 
verhältnis. 
selbst und ihr ausgedehntes Hof- und Dienstpersonal gebrauchten. 
Denn ein jeder solcher Herrensitz umfasste eine grössere Wirtschaft. 
Der Herr übernahm nicht nur die Beköstigung, sondern auch die 
Lieferung von Wohnung, Kleidung und sonstiger Ausstattung, wie sie 
für die Bediensteten in der Wirtschaft oder im Kriegsdienste erforder- 
lich waren; und je mehr sich die Gewohnheiten verfeinerten, um so 
mannigfaltiger waren die Arbeiten, welche die Hörigen übernehmen 
mussten, 
Die erste Thätigkeit, die hierbei in Betracht kam, und grössere 
Ausdehnung erlangte, war die Verarbeitung der Metalle: die Schmiede- 
arbeit mit dem Nebenzweig der Schlosserei, dann der Metallgiesserei, 
die sicher schon vor der Völkerwanderung auch in Deutschland längst 
bekannt war. Das Metall wurde schon damals vor allen Dingen bei 
den Waffen und in fortdauernd wachsender Weise dann im Hausgerät 
aller Art verwendet. Hier haben sich sicher schon früh neben den 
hörigen Arbeitern selbständige freie Handwerker entwickelt, die sich aus- 
schliesslich dieser Thätigkeit widmeten. In zweiter Linie kommt die 
Weberei in Betracht, die schon damals in allen Häusern verbreitet 
war, und besonders an den grossen Höfen die mannigfaltigste Ausge- 
staltung erfuhr. 
Auf den Herrenhöfen wurde das Weben wie das Spinnen von 
Frauen ausgeführt, die in besonderen Häusern, resp. Sälen zusammen 
die Arbeit für die Herrschaft zu verrichten hatten, deren Produkt als 
Lohn und Geschenk, hier und da auch wohl als Tauschobjekt in 
iremde Hände überging und sich im Lande verbreitete. Aber neben 
ihnen wurde schon im frühen Mittelalter von der bäuerlichen Be- 
völkerung mehr produziert, als an Ort und Stelle verbraucht wurde, 
so dass Zeuge mannigfaltiger Art zum Handelsartikel wurden, wie 
dies von den friesischen Tuchen zu sagen ist. Kine besondere Be- 
deutung gewannen naturgemäss früh die mannigfaltigen Bauhandwerke, 
je mehr das Bedürfnis hervortrat, sich in festen Burgen und Schlössern 
sicheren Schutz und Sitz für den grossen Hofstaat zu schaffen; dann, 
um die kirchlichen Bauten auszuführen und sie auszuschmücken, worauf 
die Geistlichkeit bekanntlich zu allen Zeiten das grösste Gewicht legte 
und darin das beste Mittel fand, ihr Ansehen zu heben und zu 
stützen. So werden in den Kapitularien Karls der Grossen bereits 
13 verschiedene Handwerke aufgeführt, welche auf den Domänen ge- 
halten werden sollen: Fischer, Schmiede, Schildmacher, Böttger, Sattler, 
Schuhmacher, Müller, Drechsler, Bäcker, Bierbrauer, Goldarbeiter, 
Seifensieder, Zimmerleute. Auffallender Weise fehlt die Erwähnung 
der Töpfer, wie auch sonst in den Urkunden der damaligen Zeit, ob- 
wohl es keinem Zweifel unterliegen kann, dass Thongeräte mannig- 
faltigster Art damals in Gebrauch gewesen sind. Man kann daraus 
antnehmen, dass noch ausser den aufgeführten eine Anzahl anderer 
Handwerke bereits bestanden haben. 
Diese Handwerker auf den Fronhöfen waren, wie erwähnt, Hörige, 
welche nach Bedarf und nach Angabe der Beamten die Arbeit aus- 
zuführen hatten. Dies geschah teils auf dem Hofe selbst, teils in 
ihrer Wohnung, die ihnen von den Herren mit Land überwiesen 
wurde; teils indem sie die Beköstigung und Wohnung unmittelbar von 
den Herren empfingen, teils indem sie sich auf dem ihnen überlassenen
	        
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