Full text: Geschichte der großen amerikanischen Vermögen (Bd. 1)

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Viele der riesigen Terrains wurden unter der Bedingung 
fortgegeben, daß das Privileg verfiele, wenn die Eisen- 
bahnen nicht gebaut würden. Aber den Kapitalisten machte 
es keine Schwierigkeit, den durch und durch korrupten Kon- 
greß zur Verlängerung der Erbauungsfrist zu bewegen, wenn 
der Bau nicht ausgeführt war. Von den ı 55 Millionen Mor- 
gen, darunter wertvolle Erz-, Kohlen-, Wald- und Acker- 
terrains, wurden nur 607 741 Morgen durch Parlaments- 
erlaß wieder eingezogen, und auch hiervon wurden die 
meisten durch gerichtliche Entscheidungen den Eisen- 
bahnen wieder zugesprochen?). 
Steuerhinterziehungen 
Diese riesigen Gebiete wurden nicht nur auf betrüge- 
rische Art erworben, sondern nach ihrer Übernahme wurde 
der Betrug fortgesetzt, um eine Besteuerung zu vermeiden. 
Übrigens bezogen sich die Schenkungen nicht nur auf Land 
für die Zwecke der geplanten Eisenbahnen. In einigen 
Fällen, besonders dem der Union-Pacific-Eisenbahn, wurde 
der Eisenbahn durch Erlasse aus dem Jahre 1862 und 1864 
gestattet, alles Material, wie Steine, Holz usw., das für den 
Bau nötig war, von dem öffentlichen Land zu nehmen. 
Außer dem Geld und dem Terrain wurde also noch das 
wesentliche Baumaterial aus dem Volksvermögen gewährt. 
Kaum hatten die Eisenbahngesellschaften die Konzession 
bekommen, als sie ein Gesetz nach dem andern durchsetzten, 
das bald diese Beschränkung, bald jenen Vorbehalt aufhob, 
bis sie unbeschränkte Herren von Hunderten von Millionen 
Morgen waren, die kurz zuvor noch Nationaleigentum 
gewesen. 
„Diese riesigen Gebiete,“ schrieb 1886 William A. Phil- 
lipps, ein Mitglied der Kommission für die öffentlichen 
;2) Das hauptsächlichste dieser Urteile war das des Obersten Gerichts der Ver- 
einigten Staaten im Prozeß Schluenberg kontra Harriman (Wallace’s Supreme 
Court Reports, Bd. 21, 5. 44), In vielen der Schenkungsverträge war der Vor- 
behalt gemacht, daß, falls die Eisenbahnlinien nicht zu bestimmt festgesetzten Ter- 
minen fertiggestellt seien, die unverkauften Ländereien dem Staate wieder zu- 
fallen sollten. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs machte diesen Vorbehalt 
wertlos und legalisierte so indirekt die krassesten Unterschleife.
	        
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