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ansiedeln und, wenn er einen Teil davon bewässerte und
1,25 Dollar pro Morgen bezahlte, sich das Besitzrecht
sichern. Auf einmal machte es den Eindruck, als wolle
der Kongreß die Interessen der kleinen Leute wahrnehmen.
Große Landdiebstähle
Aber der Beifall kam zu früh. Zur äußersten Über-
raschung des Volkes wirkte das Gesetz in umgekehrter Rich-
tung. Die Paragraphen waren genau genug geprüft worden.
Wo lag der Fehler? Er lag in ein paar geschickt eingefügten
Worten, die die Menge nicht beachtet hatte. Dies Gesetz,
das als eine große Wohltat für jeden, der nach Haus und
Land trachtete, begrüßt wurde, war so eingerichtet, daß
die kapitalistischen Viehzuchtsyndikate daraufhin ungeheure
Terrains erwerben konnten. Die Handhabe hierfür bot die
Auslassung jeglicher Bestimmung, die eine „sofortige Be-
siedlung“ verlangt hätte. Die Viehzuchtgesellschaften
schickten also ihre Horde Strohmänner in die „Wüsten“-
ländereien (von denen viele Terrains in Wirklichkeit keine
Wüste waren, sondern ganz ausgezeichnetes Weideland),
beauftragten sie, sich von der Regierung die Terrains ver-
traglich zu sichern und dann an sie abzutreten. Auf diese
Weise kamen die Viehzüchter in den Besitz ungeheurer
Gebiete; auch heute noch sind diese. betrügerisch erwor-
benen Komplexe in einer Hand: riesige Länderstrecken, auf
denen die Besitzer mitunter in aristokratischem Stil leben.
In zahlreichen Fällen wurde das Gesetz gänzlich un-
beachtet gelassen. Ausgedehnte Gebiete wurden einfach
von Schaf- und Rinderzüchtern in Besitz genommen, die
nicht einmal ein Besitzrecht erworben hatten. Indem sie
diese Ländereien einzäunten, betrachteten sie sie als ihr
Eigentum und dingten bewaffnete Wächter, die‘ jeden
Eindringling hinauszutreiben und. nötigenfalls zu töten
hatten!). Es wurde ein Mord nach dem andern begangen.
5 Wie Sparks berichtet, ist es bekannt, daß innerhalb der Viehzuchtgebiete die
wirklichen Besiedlungen allgemein verhindert und außer in der Nähe von Städten
unmöglich gemacht werden durch die ungesetzmäßige Beschlagnahmung des Landes,
die von den Viehzuchtgesellschaften ausgeübt wird. — U. S. Documents, 1885—1886
Bd. 8, No. 124, S. 4 u. 8.