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Bericht über Ursprung und Wachstum des Fabriksystems
zu geben, das in den gigantischen Trusten der Jetztzeit
seinen Höhepunkt erreicht hat. Auch bei den mannig-
faltigen Umständen und Methoden dieser Entwicklung
können wir nicht verweilen.
Die Geschichte der industriellen Unternehmungen, wie
sie die Funktionen der Regierung für ihre eigenen Zwecke
ausnutzten, wie sie Erfindungen stahlen und die Erfinder in
Armut und Tod trieben, wie sie die Allgemeinheit durch
Steuerhinterziehung um unglaubliche Summen betrogen,
wie sie ihre Arbeiter in einer Weise unterdrückten, die
kommenden Zeiten wie Handlungen einer Klasse erschei-
nen wird, die den Wilden an Roheit übertraf, wie sie ohne
Unterbrechung stahlen, Legionen von Männern, Frauen
und Kindern in der Jagd nach dem Gewinn hinopferten,
die Völker des Erdballs gewissenlos ausbeuteten, alles dies
und mehr, das ein verhängnisvolles, grauenhaftes Kapitel
im Fortschritt der Rasse darstellt, soll später erschöpfend
behandelt werden.
Die volltönenden Grundsätze der Unabhängigkeits-
erklärung lassen sich gut lesen, aber sie waren nicht für
den Arbeiter gedacht. Die vielgerühmte Unabhängigkeit
war die Freiheit des Kapitalisten, zu tun, was ihm beliebte.
Nur wenige Beschränkungen, wenn überhaupt welche,
waren ihm auferlegt; gewisse Scheinbeschränkungen, wie
sie von Zeit zu Zeit aufgestellt wurden, wurden nicht
durchgeführt.‘ Anderseits kamen gegen den Arbeiter die
strengsten Gesetze zur Anwendung. Lange Zeit hindurch
war es für ihn ein Verbrechen, zu streiken. In dem ersten
Streik dieses Landes, über den sich ein Bericht findet —
einem Streik der Matrosen in New York 1803 zur Erlangung
besserer Löhne — wurde der Führer verhaftet, unter An-
klage gestellt und zu Gefängnis verurteilt. Die Regie-
Tungsgewalt wurde von den herrschenden kommerziellen
und grundbesitzenden Klassen zu doppeltem Zwecke an-
gewandt. Einerseits verlangten sie, daß das Kapital unter-
stützt würde, welche Phrase, in die Praxis übersetzt, be-
deutete, daß die Regierung große Landkomplexe austeilen,
ungeheure Darlehen zinsenlos bewilligen, Steuerfreiheit