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der allgemeinen Landvermessung in New Mexiko, daß die
„Inspektion dieses Amtes gezeigt habe, daß einige der
urkundlichen Schenkungen in den letzten fünf Jahren
gefälscht seien“. Er fuhr fort, daß, wenn die Instanzen,
welche über diese Bewerbungen zu entscheiden hätten,
nicht freien Zugang zu den Archiven hätten, sie. durch
gefälschte Dokumente leicht zu hintergehen wären?!). Tatsächlich
schildern sehr viele amtliche Berichte, mit welcher
Frechheit die Bewerber um diese großen Areale ihre
Papiere fälschten und mit welcher Leichtigkeit sie Zeugen
kauften, die für sie einen Meineid leisteten. Da es den Gerichten
unmöglich war, dem so bestätigten und bezeugten
„ Tatbestand‘ auf den Grund zu gehen, waren sie häufig
gezwungen, zugunsten der Bewerber zu entscheiden. In
Sachen des Luis Jamarillo-Anspruchs auf 18000 Morgen in
New Mexiko sagte der Generalinspektor von New Mexiko,
Julian, der die Verwerfung des Anspruchs befürwortete und
die Aufmerksamkeit auf einen geleisteten Meineid hinlenkte:
„Wenn man diese Tatsachen erwägt in Verbindung mit
der weiteren allgemein bekannten Tatsache, daß solche
Zeugen von den Bodenspekulanten mit Leichtigkeit gefunden
werden und daß auf diese Art die ungeheuerlichsten
Betrügereien in bezug auf die Ausdehnung der verliehenen
Ländereien in New Mexiko verübt sind, kann man unmöglich
der Aussage dieses Zeugen in bezug auf die Westgrenze des
verliehenen Gebietes Glauben schenken, die er in einer Entfernung
von der Ostgrenze angibt, welche mehr als das
Vierfache des tatsächlich bewilligten Gebietes einschließt‘“?).
„Die unter der Bevölkerung dieses Landes weitverbreitete
Ansicht,‘ schrieb Sparks 1885, ‚daß das Landdepartement
größtenteils die Spekulation und die Monopole
von Privatpersonen und Gesellschaften, statt der
Interessen des Volkes begünstigt hat, habe ich durch Enthüllungen
in jedem Zweige dieses Amtes bestätigt ge-1)
The Public Domain etc. 1124.
FT 2) "Senate Executive Documents, First Session,‘ Fiftieth Congress, 1887—1888,
Bd. 1, Private Land Claim No. 103, Ex. Doc, No. 20, 5, 3. Die Akten Nr. 3—11,;
13—33, 25—29 und 238 im gleichen Bande behandeln ähnliche Angelegenheiten,