fullscreen: Die Heimarbeit im Kriege

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Unter diese allgemeine Bestimmung fallen die Heimarbeiter rest 
los; denn Zeitlohn ist für die Heimarbeiter ihrer Natur nach aus 
geschlossen. Die Kriterien für die Beantwortung der Frage, ob 
und inwieweit dem Heimarbeiter mangels anderer Vereinbarung 
eine 2 wöchentliche Kündigungsfrist zusteht, sind somit unter 
Ausschaltung der GO. durch § 623 des BGB. in glücklicher und 
erschöpfender Weise gegeben. 
Das Gewerbegericht Berlin schließt dann weiter: Gehört der 
Heimarbeiter nicht zu den Arbeitern im Sinne des Titel VII der 
GO., so folgt daraus die Unzuständigkeit des Jnnungsschiedsgerichts 
für die Heimarbeiter ohne weiteres aus § 81 b Nr. 4 GO. Denn 
die Schiedsgerichte sind danach berufen „Streitigkeiten . . . zwischen 
den Jnnungsmitgliedern und ihren Gesellen (Gehilfen) und Arbei 
tern zu entscheiden." Hierzu gehören eben die Heimar 
beiter nicht. 
Auch L o t m a r (Der Arbeitsvertrag Bd. I S. 311) ist auf 
Seiten derer, die behaupten, daß „Heimarbeiter", die nicht als ge 
werbliche Arbeiter in der GO. genannt sind und deren Arbeits 
vertrag dort eine besondere Regelung nicht erhalten hat, einen ge 
werblichen Arbeitsvertrag nicht schließen. 
Im übrigen fallen nach dem Schriftsteller (Bd. II S. 910) 
die „Heimarbeiter" unter das Dienstvertragsrecht und nicht unter 
das Werkvertragsrecht. 
Atag dahingestellt bleiben, ob die „Heimarbeiter" durch die 
Truckvorschriften der GO. unterworfen worden sind, jedenfalls ist die 
Festsetzung dieser Bestimmungen wohl als erster allgemeiner Ein 
griff des Gesetzgebers in das Arbeitsverhältnis der Heimarbeiter 
zu Gunsten derselben zu verzeichnen. Einen ferneren Anstoß zum 
Vorgehen gab ihm 1896 der große Konfektionsarbeiterstreik. Dem 
selben lagen folgende Vorgänge zu Grunde: Auf der Konferenz 
der Konfektionsarbeiter vom 13. Januar 1895 stellte man als Pro 
gramm die Forderung eines Lohntarifs, von Betriebswerkstätten, 
eines Arbeiterarbeitsnachweises und einer paritätischen Schlichtungs 
kommission auf. Der vom Verbände der Schneider und Wäschear 
beiter entworfene Tarif wurde in Berlin von den Unternehmern ab- 
Leimarbeit im Kriege. 2
	        
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