XXX —
Crocker und Mark Hopkins, endlich den Eisenbahnkönig
des Nordens und Nordwestens James Hill.
Das Land, das Bund und Einzelstaaten mit heute unverständlicher
Freigebigkeit an abgebrühte Bahnunternehmer
— oft bloße Gründer und Aktienspekulanten, aber
keineswegs wirkliche Erbauer — immer von neuem in den
jüngeren Gebieten der Vereinigten Staaten weggaben, war
zunächst kaum etwas anderes wie unangebrochene Wildnis:
im Mittelwesten und Westen noch von Büffelherden durchschweift
und von Indianerhorden lebensunsicher gemacht.
Welche Regierung und welche Volksvertretung hätte hier
um Quadratmeilen und selbst um ganze Grafschaften und
Provinzen knausern wollen, wenn nur endlich das heißersehnte
Ziel näher rückte: die Ausweitung des alten Ööstlicheren
Kulturkreises und die Auferweckung jenes toten
unendlichen Brachlandes im Westen, das als public domain
vorwiegend dem Bunde, zum Teil auch den Einzelstaaten
gehörte. Riefen doch die Siedelungsbegehrenden, seien sie
Bauern und Bürger der Oststaaten, seien sie Neuzuwandernde
Europas, regelmäßig am lautesten nach dem befreienden,
lebenspendenden Schienenweg, ohne den sie einerseits nicht
vordringen konnten, andrerseits ihren rückwärtigen Anschluß
an Markt und Kultur nicht verbürgt sahen. Erhielt
doch zugleich jede Bahngesellschaft durch die Landzuweisungen
den kräftigsten Antrieb, produzierende und damit
frachtenschaffende Farmer und Gewerbetreibende tunlichst
rasch und planmäßig nach sich zu ziehen. Im Hochgefühl
der winkenden großen Zukunft und des unerschöpflich
scheinenden Vorrates an öffentlichen Ländereien kannte
deshalb die Spenderlaune des Kongresses und der Legislaturen
Jahrzehnte hindurch überhaupt keine Hemmungen
mehr.
Wie natürlich, daß in buntestem Wechsel überall Spekulanten
auftauchten, die mit Verkehrsprojekten nur deshalb
hausieren gingen, weil sie Subventionen ergattern und
möglichst eilig weiterveräußern und zu Geld machen wollten,
und daß jede, oft willkürlich herbeigeführte Unterbrechung
und Gefährdung irgendwelchen Eisenbahnbaues
zu weiteren Erpressungen gegen den Bundes- und Staaten-