Full text: Zur wirtschaftlichen Förderung des Handwerks

Die Kontierung. 
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2. Modelle. 
3. Hilfs- und Schneidewerkzeuge. 
A. Öfen, Apparate, größere Hilfswerkzeuge, Flaschenzüge usw. 
B. Bankschraubstöcke. 
C. Schneide- und Meßwerkzeuge für allgemeinen Gebrauch. 
4. Fabrikationswerkzeuge, Einspannvorrichtungen und Lehren. 
A. Werkzeuge von allgemeiner Verwendbarkeit. 
B. Spezialwerkzeuge für einzelne Arbeitsarten. 
C. Spezialausrüstung für Werkzeugmaschinen. 
D. Spezialeinrichtungen zur Serienfabrikation einzelner Ma 
schinen und Werkzeuge. 
E. Einrichtung für die Gießerei: 
1. Formkasten und Zubehör. 
2. Maschinenformkasten und Zubehör. 
3. Lasteisen. 
4. Kranpfannen. 
5. Handpfannen. 
6. Kupolöfen. 
7. Diverse Werkzeuge und Vorrichtungen. 
8. Trockenöfen. 
9. 
10. Pneumatische Anlage. 
VII. Utensilien-Konto. 
A. Mobilien und Geräte. 
B. Riemen und Seile. 
C. Leitungen und Beleuchtungskörper. 
X. Pferde- und Wagen-Konto. 
Zu B. h. Konto Neuanschaffungen und Abgänge. Auf dieses Konto 
werden alle neu angeschafften Inventarien und Utensilien usw. gebucht, 
gleichviel ob sie von auswärts bezogen oder im eigenen Betriebe hergestellt 
werden, und zwar unter Auseinanderhaltung nach den Abteilungen, für 
welche sie bestimmt sind. 
Die unter III. A. erwähnten Öfen sind nicht etwa Heizöfen für Werk 
stätten oder Bureaus, sondern Härteöfen, Glühöfen u. dgl. Die Werkzeuge 
unter IV. D. sind noch einmal getrennt nach einzelnen Maschinen- resp. 
Werkzeugtypen, für deren serienweise Fabrikation sie bestimmt sind. 
Wenn Maschinen oder andere Inventarien oder Utensilien entweder ver 
kauft oder ausrangiert und vernichtet werden, so erscheinen deren Buch 
werte, wenn solche überhaupt noch bestehen, in der Inventur als Abgang 
und buchmäßig auf dem Konto „Neuanschaffungen und Abgänge“ als 
Kreditposten. Ein beim Verkauf etwa erzielter höherer Betrag als der 
Buchwert zählt im Gewinn- und Verlust-Konto der Bilanz zu den Gewinn 
posten.
	        
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