fullscreen: Über asiatische Wechselkurse

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durch den immer größer werdenden direkten Verkehr be 
reits gelitten, doch bietet sich eine gleichwerte Entschädi 
gung durch die stark fortschreitende wirtschaftliche Erschlie 
ßung des Hinterlandes, namentlich der Malayen-Staaten. 
Die Straits-Settlements hatten ursprünglich wie alle 
Länder des Ostens eine reine Silberwährung x ), die in der 
Weise geregelt war, daß durch Ordre in Council vom 2, 2. 
1895 der mexikanische Silberdollar, der britische und der 
alte Hongkong-Dollar als legal tender erklärt worden 
waren. Seit dem 22, November 1906 ist das Pfund-Ster 
ling gesetzliches Zahlungsmittel, zu dem das eigentliche 
Umlaufsmittel, der Straits Settlements Dollar, mit unbe 
schränkter Zahlkraft in eine feste Relation gebracht wurde, 
so daß die Regelung ähnlich wie in Indien ist. Da die eng 
lische Regierung aus den Erfahrungen in Indien gelernt 
hatte, so gestaltete sich die Durchführung des Anschlusses 
der Straits an die Goldwelt wesentlich einfacher; allerdings 
ist dies auch wohl auf die kleineren Verhältnisse zurück 
zuführen. Man schuf zunächst eine eigene Münze, den er 
wähnten Straits Settlements Dollar, der dem britischen 
Dollar ähnlich ist, und verordnete am 24, August 1904, daß 
innerhalb 8 Tagen die bisherigen Münzen gegen den neuen 
Dollar umgetauscht sein müßten und daß danach nur noch 
der neue Dollar Zahlungskraft besitze. Zwei Jahre später 
wurde durch eine Ordre in Council (22.10,06) der Sovereign 
zu dem Satze von 7 £=60 Straits Dollar = 2/4 per $ als ge 
setzliches Zahlungsmittel erklärt unter Aufrechterhaltung 
letzterer Eigenschaft für den Dollar und am 1, August 1907 
der Umlauf aller fremden Münzen verboten. Der Straits 
Dollar ist 800 fein und wiegt 20,28 g; dasselbe gilt für die 
halben Dollarstücke, während durch Gesetz vom 4, De 
zember 1909 der Feingehalt der Scheidemünzen zu 20,10, 
5,1, x / 2 und J / 4 Cent, auf 600 verringert wurde. 
1) Über die Währungsgeschichte der Straits siehe ausführlicher 
Sonndorfer, Währungsreformen in Ostasien und Ostafrika, Zeit 
schrift für Handelswissenschaft und Handelspraxis, 1910, Heft 10, 
ferner die genauen Angaben in Statistical abstract of the colonies, 
1911, Abschnitt 5, und Die Währung in den Straits-Settlements, Kolo 
nialpolitische Studie von * , * in Schmollers Jahrbuch. 1912, II.
	        
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