Full text: Geschichte der großen amerikanischen Vermögen (Bd. 1)

wagten, die sofortige Verhaftung gewiß, mit Verhören und 
eventueller Gefängnisstrafe. Vor sich selbst entschuldigten 
sie ihre Diebstähle mit der tröstlichen Erklärung, daß sie 
Vanderbilt genau das gleiche zugefügt hätten, was er anderen 
getan hatte und ihnen getan haben würde. Aber sie hatten 
nicht sich selbst Rechenschaft zu geben, sondern den Ge- 
setzen. Vanderbilt gab sich alle Mühe, sie ins Gefängnis zu 
bringen. 
Wie konnten sie diesem drohenden Geschick entgehen? 
Sie fanden sehr bald einen Ausweg. Während Vanderbilt 
seiner Wut freien Lauf ließ und nach Herzenslust fluchte, 
gingen sie in aller Ruhe daran, eine Lehre in die Praxis um- 
zusetzen, die er selbst erteilt hatte. Er beeinflußte die 
Richter; warum sollten sie nicht das Parlament bestechen, 
wie er es oft getan hatte? Sie entwarfen den Plan, die New 
Yorker Staatslegislatur zu veranlassen, durch ein Gesetz 
ihre betrügerischen Aktienemissionen anzuerkennen. 
Gould besticht das Parlament mit 500 000 Dollar 
Mit 500000 Dollar begab sich Gould heimlich nach 
Albany. Als er dort erkannt und verhaftet wurde, ließ man 
ihn nur gegen eine hohe Kaution frei, die ein Komplice 
hinterlegte. Er erschien ein paar Tage später vor dem New 
Yorker Gericht und erreichte eine Vertagung der Verhand- 
lung. Er verlor keine Zeit. „Er bemühte sich eifrig,‘ sagt 
Adams, „um ein Einverständnis zwischen ihm und dem 
Parlament.‘ Unter heftigen Beschuldigungen, daß eine 
Bestechung erfolgt sei, kam das Gesetz, das die betrügerische 
Aktienemission legalisierte, zur Annahme. Vanderbilt be- 
stach die Parlamentsmitglieder vergeblich, dagegen zu stim- 
men; wenn sie von Vanderbilt Geld angenommen hatten, 
bestach Gould sie mit größeren Summen. Ein Senator 
z. B. bekam, wie bereits erwähnt, von Vanderbilt 75 000 
Dollar und von Gould 100 000 Dollar und behielt die bei- 
den Summen. 
Natürlich war ein Riesenskandal die Folge. Der Senat des 
Staates New York griff am 10. April 1868 zu dem gewöhn- 
lichen Mittel. eine Untersuchungskommission zu ernennen.
	        
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