Full text: Geschichte der großen amerikanischen Vermögen (Bd. 1)

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leicht, weitere zu bekommen. Unter diesen Aktionären 
waren viele der hervorragendsten Kaufleute und Bankiers 
des Landes. Als Köder benutzten sie den Vorwand, daß 
„das Kapital weiter ermutigt werden müsse, sein Geld an- 
zulegen“. Aber dies Argument dürfte im Kongreß kaum 
ausschlaggebend gewesen sein. Nach dem Bericht der 
Senatskommission von 1873 — der Wilson-Kommission — 
wurden nahezu 436 000 Dollar verausgabt, um das Gesetz 
vom Juli 1864 durchzusetzen). 
Für diese 436 000 Dollar, welche die Union-Pacific-Eisen- 
bahn verteilte, erlangte sie deri Erlaß eines Gesetzes, der ihr 
weitere günstige staatliche Zuwendungen gewährte, die pro 
Meile 16 000 bis 48 0oo Dollar betrugen, je nach der Be- 
schaffenheit des Landes. Auch die Terrainschenkung wurde 
von 20 Meilen Breite auf 40 Meilen Breite ausgedehnt, so 
daß sie etwa 12 Millionen Morgen umfaßte, und die Vor- 
behalte des ursprünglichen Gesetzes wurden so abgeändert 
und verdreht, daß der Regierung wenig Chancen blieben, 
ihre Auslagen zurückzubekommen. 
Die Kapitalisten, die hinter diesem Projekt standen, 
hatten jetzt Gerechtsame, Schenkungen und Darlehen, die 
viele hundert Millionen Dollar wert waren. Aber um dies 
Geld aus dem Nationalvermögen zu bekommen mußten sie 
zunächst verschiedene Meilen ihrer Bahnen fertig bauen. 
Die Kapitalisten des Ostens hatten selbst so viele Raub- 
gebiete, in denen sie ihr Geld anlegen konnten, daß viele 
von ihnen nicht in der Lage waren, es in den unbevölkerten 
Gebieten des fernen Westens anzulegen. Die Banken woll- 
ten, wie bereits erwähnt wurde, 20 und oft 50, ja sogar 100 
Prozent haben; sie sahen keine Möglichkeit, bei der Pacific- 
Bahn annähernd so viel herauszuschlagen. 
Alles Kapital, das die Union-Pacific-Eisenbahngesell- 
schaft 1865 privatim auftreiben konnte, war die ungenü- 
gende Summe von 500 000 Dollar. Es war also ein größerer 
Ansporn nötig, die Kapitalisten zu interessieren. Ames, 
1) Reports of Committees, Credit Mobilier Reports, Forty-second Congress, 
Third Session, 1872—1873, No. 78, 18. Nach dem Berichte der Kommission war diese 
Summe zweifellos in Zusammenhang mit der Annahme des Zusatzgesetzes vom 
z. Juli 1862 verausgabt.
	        
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