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selbe ist aber auch für die reinen Walzwerke gültig. So war der Wert
der Anlagen und Maschinen bei „Hartmann-Maschinenfabrik A.-G/‘
im Jahre 1907/8 10893339,5 Rubel bei einer Gesamtbilanz von
17 216905,21 Rubel. Er bildete also etwa 63% der Gesamtbilanz.
Die Abnutzung des Anlagekapitals vollzieht sich im allgemeinen
im Laufe von längeren Wirtschaftsperioden schrittweise jahraus
jahrein, während das Betriebskapital im Laufe eines Jahres sich
manchmal einigemal umsetzt, und wir werden ein ganz anderes Bild
bekommen, wenn wir die Quoten der verschiedenen Produktions
elemente in dem hergestellten Produkte feststellen. Nach den An
gaben des Jahresberichtes der Russo-Belge A.-G. von 1906/7 waren
folgende Ausgaben bei der Gesamtproduktion in diesem Jahre gemacht
worden:
Rubriken
Rubel
°/o
1
Roh- und Hilfsstoffe
3872388
40,3
2
Arbeitslöhne 1
3181752
33,1
3
Verwaltung
530805
5,5
4
Amortisation der Maschinen und Gebäude' 1 2
675187
7,0
5
Anleihezinsen usw
326 356
3,4
6
Kaufmännischer Betrieb u. andere Ausgaben
600824
6,3
7
Staats- u. Gemeindesteuer
411409
4,2
Zusammen
9601691
100
Die Prozentquote des Anlagekapitals bildete somit in der jähr
lichen Produktion unmittelbar nur 7% (Rubrik Nr. 4) der Gesamt
kosten; oder sie macht, wenn wir auch einen Teil von Rubrik Nr. 5
hinzurechnen 3 , kaum mehr als 10% der Gesamtkosten aus.
Das sind die Unkosten einer der am besten organisierten
Unternehmungen Südrußlands, selbstverständlich hängen sie bei den
verschiedenen einzelnen Unternehmungen von der jeweiligen Gestaltung
der wirklichen Verhältnisse ab. So vergrößern sich bedeutend die
Unkosten für die Rohstoffe, wenn die Gesellschaft nicht eigene,
sondern gekaufte Rohstoffe verarbeitet. Besonders verschieden er
scheint Rubrik 5 (Verzinsungsfuß), was hauptsächlich von der Schulden
masse der Gesellschaft abhängt. So betrug diese Position bei der
Nikopol-Mariupol A.-G. im Jahre 1906/7 13,5% der Gesamtunkosten,
während sie bei den anderen kaum 2—3% ausmachte.
1 Einschließlich Unfallversicherungsbeiträge.
2 Die Amortisation der Gebäude vollzieht sich den Gründungsstatuten gemäß
gewöhnlich nach der folgenden Berechnung: die Abschreibung der steinernen
Gebäude sind auf 5°/ 0 des Gesamtwertes gesetzt, Maschinen und hölzerne auf 10°/ 0 .
3 Da ein großer Teil der angeliehenen Summen für die Errichtung der
Gebäude und die Anschaffung von Maschinen verwendet wurde. — Eisenindustrie
in Südrußland, 1909, S. 78 u. 79.