108
Erstes Buch. Die Begründer.
das persönliche Interesse dabei verschwindet. Nur die Banken, die
Versicherungsgesellschaften, die Gesellschaften zum Bau und zur
Unterhaltung von Kanälen und die Wasserversorgungsgesellschaften
größerer Städte entgehen seiner Mißbilligung; denn die Leitung dieser
Unternehmen kann ganz mechanisch geführt werden, „oder läßt sich
auf ein so einförmiges Verfahren zurückbringen, daß dabei wenig
oder gar keine Veränderung vorkommt“ 1 ). Um so mehr ist er gegen
jedes Monopol, das einer Privatperson oder einer Gesellschaft ge
währt wird. Er widmet ein ganzes Kapitel der Bekämpfung jener
großen im 17. und 18. Jahrhundert entstandenen privilegierten Ge
sellschaften, die sich mit der Ausbeutung des Kolonialhandels be-y
schäftigten, und deren berühmteste die Ostindische Kompagnie war.
Noch eine weitere Bemerkung drängt sich auf. Für Smith ist
die Nichteinmischung des Staates ein allgemeiner Grundsatz, aber
keine absolute Kegel. Er ist nichts weniger als ein Doktrinär. Nie
mals vergießt er, daß zu jeder Kegel Ausnahmen gehören. Man
könnte eine interessante Liste aller Umstände aufstellen, unter denen
Smith die Intervention der öffentlichen Gewalt für gerechtfertigt er
klärt: die gesetzliche Festlegung des Zinsfußes 2 ), die Verwaltung
der Post durch den Staat, der obligatorische Volksschulunterricht,
die für die Zulassung zu jedem freiem Berufe oder jedem Vertrauens
posten notwendigen Staatsprüfungen, die Festsetzung des Minimal
nennbetrages der Banknoten auf fünl Pfund 3 ) usw., usw. In einem
charakteristischen Satze hat er ganz allgemein seine Meinung mit
Hinsicht gerade auf diese Beschränkung der Freiheit der Banken
ausgedrückt: „Allerdings können solche Maßregeln einigermaßen für
eine Verletzung der natürlichen Freiheit gelten; allein Ausübungen
der natürlichen Freiheit weniger Individuen, die die Sicherheit der
ganzen Gesellschaft gefährden, werden durch die Gesetze aller Staaten
eingeschränkt, und müssen eingeschränkt werden; das gilt ebensosehr
von den freiesten wie von den despotischsten Staaten 4 ).“
’) Völkerreichtum II, S. 201, B. V, Kap. I, Teil 3, Ahs. 1, § 2.
3 ) Völkerreichtum I, S. 211, B. II, Kap. IV, am Ende. Wahrscheinlich
wurde er später durch Bentham’s Buch; Defense of usury, das 1787 zugunsten
der Darlehnsfreiheit veröffentlicht wurde, zum Gedanken der vollständigen Freiheit
bekehrt, wenn man einem Gespräch, das 1789 ein Freund Bbntham's mit Smith
hatte, Glauben schenken will, und das in einem Briefe an Bbntham von einem
anderen seiner Freunde, George Wilson, wiedergegeben ist. Vgl. J. Bae, Life of
Adam Smith, S. 423.
3 ) Völkerreichtum I, S. 190, B. II, Kap. II.
4 ) Völkerreichtum I, S. 190, B. II, Kap. II. Er fährt wie folgt fort:
„Brandmauern, die dem Weitergreifen des Feuers Vorbeugen, sind eine ganz ähnliche
Verletzung der natürlichen Freiheit, wie die hier angeführten Bankmaßregeln.“
Diese Stelle beweist, daß Smith öffentliche Verordnungen zugunsten der materiellen
Sicherheit der Bürger zugibt. An einer anderen Stelle zeigt er sich als Anhänger