Full text: Geschichte der großen amerikanischen Vermögen (Bd. 1)

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Daraus geht hervor, daß der Erfolg der Reeder nicht ihren 
Talenten zuzuschreiben ist, sondern zum großen Teil 
ihrer Unterstützung durch die Regierung. 
Die ungeheure Begünstigung der Reeder 
Den Griswolds in New York gehörte das Schiff „„Panama‘‘, 
das sie mit unreinem Zink, Blei, Eisen und anderen Pro- 
dukten nach China schickten und mit Tee, falschem Zimt 
und verschiedenen anderen Artikeln aus China zurück- 
kehren ließen. Der Zoll darauf war äußerst hoch. Aber 
die Regierung war gegen die Kaufleute weit nachsichtiger, 
als diese gegen ihre armen Schuldner waren: sie wartete 
generöserweise 9, 12 und 18 Monate lang, bevor sie Bezah- 
lung der Zölle verlangte. Kam also ein Schiff an, so ver- 
kaufte man die Ladung mit 50 Prozent Nutzen, bezahlte 
aber die Zölle nicht, sondern riskierte für neue Unter- 
nehmungen statt des eigenen lieber das Geld, das dem 
Volke gehörte. Und so ging es lustig weiter. Nach Barrett war 
die Regierung allen Kaufleuten gegenüber so nachsichtig: 
es war nur üblich, daß ein Kaufmann mit 4—500000 Dollar, 
lie eigentlich dem Staate gehörten, frei wirtschaftete. 
„Eine einzige Firma, Thomas H. Smith und Söhne,“ 
sagt Barrett, „legte sich stark auf den Handel mit Kanton, 
und obgleich sie mit ein paar tausend Dollar anfingen, 
reüssierten sie dermaßen, daß sie bei ihrem Konkurs den 
Vereinigten Staaten drei Millionen schuldig waren, wovon 
sie nicht einen Pfennig bezahlten.“ Wurde Smith ins 
Schuldgefängnis geworfen? Nicht die Spur. 
Aus diesen Enthüllungen versteht man erst, wie es mög- 
lich war, daß „eine Firma, die 260 000 Dollar in Bar be- 
saß, schon mit ungewöhnlich großem Kapital arbeitete“. 
So machten die Gesetze die Reichen reich und die Armen 
arm. Denn die ungeheuren Profite der Kaufleute mußte 
natürlich der Arbeiter tragen, dem man dürftige Löhne 
zahlte und sie ihm durch hohe Preise für Tee, Wolle, Baum- 
wolle, Zucker, Kaffee usw. wieder abnahm. So brachten 
ihn die Reeder um einen großen Teil der Früchte seiner 
Arbeit; und was sie übrig ließen, nahm der Grundbesitzer.
	        
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