Fragen, die technisch sein können — nicht
alle sozialen Fragen gehören dazu —, vermeidef. Man
wird zugeben, daß die deutsche amtliche Sozialgesetz-
gebung nach dem Kriege im allgemeinen bemüht war, eine
mittlere und gewissermaßen „t&chnische“ Linie zu
verfolgen. Gelang es längst nicht stets, sie einzuhalten:
In magnis voluisse sat est.
IV.
Manchem, zumal dem wirtschaftlich Eingestellten,
wird das bisherige Ergebnis etwas Mmager erscheinen:
Wurde „Autonomie“ und „Unabhängigkeit‘“ des sozialen
Gedankens und der sozialen Einrichtungen als annähernd
übereinstimmend mit „technischen Lösungen“ bezeichnet,
so wird gefragt werden, ob es sich hierbei um eine auch
von der Wirtschaft unabhängige Technik handle, ob
jene „Technik“ nicht vielleicht gar mit dem -Eigen-
interesse der sozialpolitischen Büro«-
kratieninihr em Sinne reinlichen und restlosen Lösungen
zusammenfalle. Man könnte vielleicht der Meinung sein,
manches sozialpolitische Gesetz sei doch vor allem ent-
standen, um einen fleißigen Referentenentwuri
nicht im Aktenstaub verkommen zu lassen,
und die- Zunahme des sozialpolitischen Beamtenapparates
habe allein schon neue Gesetze, Verordnungen und Ver-
waltungszweige nach sich gezogen, Schließlich müsse der
Beamte, zumal in den Zentralstellen, seine Existenz-
berechtigung immer aufs neue erweisen, Sicher
gab es num etwas wie Inflation auch auf dem Gebiete der
sozialen Gesetzgebung, und auch ‚hier war stellenweise
Entwertung die Folge; immerhin machen wir uns die hier
vorgebrachten Meinungen nur zum kleineren Teil zu eigen,
Sie würden nun eine logische Fortsetzung dahin erfahren
können, daß ausgesprochen würde:
„Technisch“ richtig sind nur „wirtschaftlich“
richtige Lösungen,
und die Wirtschaft ist es, welche auch für die Sozial-
politik verantwortlich zeichnet. ‚Besehen wir: uns den
hiermit gekennzeichneten Zusammenhang, der einen oben
schon angedeuteten Gesichtspunkt weiterführt:
Gerade der Wirtschaftler weiß zwischen „technischen“
und „wirtschaftlichen‘ Angelegenheiten zu unterscheiden
und ist im Zweifel geneigt, den Primat der letzteren
anzuerkennen; nimmt doch erst die wirtschaftliche
Ueberlegung auf den Kostenfaktor, auf Aufwand und Mit-
tel volle Rücksicht. Schon daraus scheint hervorzugehen,
daß wir „technisch“ und „wirtschaftlich‘‘ nicht unbesehen
gleichsetzen können, daß die „Autonomie‘ des ‚Sozialen
von der „Autonomie“ der. Wirtschaft unterschieden ıst.
Hinzukommt, daß innerhalb einer: gegebenen Gesellschaft
auch andere als ökonomische Zwangs-
läufigkeiten bestehen.. daß iferner die „Wirt-
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