Object: Das Problem der Wirtschaftsdemokratie

Fragen, die technisch sein können — nicht 
alle sozialen Fragen gehören dazu —, vermeidef. Man 
wird zugeben, daß die deutsche amtliche Sozialgesetz- 
gebung nach dem Kriege im allgemeinen bemüht war, eine 
mittlere und gewissermaßen „t&chnische“ Linie zu 
verfolgen. Gelang es längst nicht stets, sie einzuhalten: 
In magnis voluisse sat est. 
IV. 
Manchem, zumal dem wirtschaftlich Eingestellten, 
wird das bisherige Ergebnis etwas Mmager erscheinen: 
Wurde „Autonomie“ und „Unabhängigkeit‘“ des sozialen 
Gedankens und der sozialen Einrichtungen als annähernd 
übereinstimmend mit „technischen Lösungen“ bezeichnet, 
so wird gefragt werden, ob es sich hierbei um eine auch 
von der Wirtschaft unabhängige Technik handle, ob 
jene „Technik“ nicht vielleicht gar mit dem -Eigen- 
interesse der sozialpolitischen Büro«- 
kratieninihr em Sinne reinlichen und restlosen Lösungen 
zusammenfalle. Man könnte vielleicht der Meinung sein, 
manches sozialpolitische Gesetz sei doch vor allem ent- 
standen, um einen fleißigen Referentenentwuri 
nicht im Aktenstaub verkommen zu lassen, 
und die- Zunahme des sozialpolitischen Beamtenapparates 
habe allein schon neue Gesetze, Verordnungen und Ver- 
waltungszweige nach sich gezogen, Schließlich müsse der 
Beamte, zumal in den Zentralstellen, seine Existenz- 
berechtigung immer aufs neue erweisen, Sicher 
gab es num etwas wie Inflation auch auf dem Gebiete der 
sozialen Gesetzgebung, und auch ‚hier war stellenweise 
Entwertung die Folge; immerhin machen wir uns die hier 
vorgebrachten Meinungen nur zum kleineren Teil zu eigen, 
Sie würden nun eine logische Fortsetzung dahin erfahren 
können, daß ausgesprochen würde: 
„Technisch“ richtig sind nur „wirtschaftlich“ 
richtige Lösungen, 
und die Wirtschaft ist es, welche auch für die Sozial- 
politik verantwortlich zeichnet. ‚Besehen wir: uns den 
hiermit gekennzeichneten Zusammenhang, der einen oben 
schon angedeuteten Gesichtspunkt weiterführt: 
Gerade der Wirtschaftler weiß zwischen „technischen“ 
und „wirtschaftlichen‘ Angelegenheiten zu unterscheiden 
und ist im Zweifel geneigt, den Primat der letzteren 
anzuerkennen; nimmt doch erst die wirtschaftliche 
Ueberlegung auf den Kostenfaktor, auf Aufwand und Mit- 
tel volle Rücksicht. Schon daraus scheint hervorzugehen, 
daß wir „technisch“ und „wirtschaftlich‘‘ nicht unbesehen 
gleichsetzen können, daß die „Autonomie‘ des ‚Sozialen 
von der „Autonomie“ der. Wirtschaft unterschieden ıst. 
Hinzukommt, daß innerhalb einer: gegebenen Gesellschaft 
auch andere als ökonomische Zwangs- 
läufigkeiten bestehen.. daß iferner die „Wirt- 
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