thumbs: Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

208 II. AbjOnitt: Schuldverhältniffe au Verträgen. 
Sinrede oder (richtiger) den Einwand der Simulation Verzicht leiftet, fo genügt dies, 18 
(ange der Verzicht nicht ausdrüclich akzeptiert ift, keineswegs um das ScheingelMil 
nachträglich in ein gültiges umzuwandeln. Eine Ausnahme macht das BGB. in de 
itimmten Zällen beim Verzicht auf das Recht an fremden Sachen (SS 875, 876, Aufhebung 
3e8 KechteS an einem Orundftlück, 1064, Aufhebung des U an einer beweglichen 
Sache, 1255, Aufhebung des Pfandrechts). Im Prozeffe ift die Frage prakti{ich dadurd 
erledigt, daß eben nicht nenn Einreden_ feine Berückfichtigung finden. Nußerhalb 
des Prozefie8 fordert der Verzicht auf eine Einrede Annahme von feiten des Gegners. 
Vol. Planck Bem. 4 zu $ 305. U. M. Cohn in Gruchot, Beitr. Bd. 47 S. 269 fd 
einen Vertrag nur für erforderlich hält, wenn in dem Verzicht auf die Einrede eine 
Yenderung des Schuldverhältniffes zu finden {fei. 
abe 5. Eindheitliher Vertrag und Berbindung jelbitändiger Berträge (Vertrags 
iypen). 
_ Bon praftifiher Bedeutung ift nicht felten die Örage, ob eine Vereinbarung, durd 
die eine Mehrheit von (gleicdhartigen oder ungleichartigen Leijtungen) verjprochen wird, als 
in einheiflidher Mt oder aber al8 eine Verbindung mehrerer felbjtändigt? 
Verträge aufzufalien ift. Bol. Enneccerus8, Bürger. KR. IL S. 629. Die praktifche De“ 
DE diefer Frage liegt darin, daß das BGB, für gewiffe typifdhe Verträge des Ber“ 
ehr8 (auf, Miete, Auftrag, Gefellihaft ulm.) größtenteils dispofitive und den Bartel 
willen ergänzende, jeltener aud zwingende, die Vertragsfreiheit eingrenzende Borfchriften 
gibt, woraus folgt, daß Die HONG eines Rechtöltreits über eine einzelne Leiftund 
je nachdem jie unter die Normen eines Jolden tppilhen Vertrags zu fubfumieren {ft oder 
nicht (al8 felbfjtändiger Vertrag), verfchieden ausfallen kann. Beifpiele: Bei einer Wohnung» 
mriete verlpricht Vermieter gewilfe Nebenleiftungen, Aufwartung, Morgenkaffee, ROSE. N 
Strafl, Bd. 20 S, 417; bei Vermietung eine8 Fabrikraums veripricht  eemichet Lieferung 
der erforderlihen Dampffraft, ROGE. Bd. 33 S. 47: bei Ab{hluß eines Bachtvertrags 
übernimmt der Verpächter die Berpflidhtung, ein Darlehen als Betriebstkapital zu gewähren 
ROS. Bd. 37 S. 88. Mit CEnneccerus a. a. OD. ift davon auszugehen, daB die FLIHE 
immer nur unter EEE SGefamtlage im Einzelfalle zu entfcheiden il, daß 
jerner neben der Ahficht der Barteien der wirtfdhaftlide Zufammenhang 
der einzelnen a untereinander maßgebend i{ft. Entfcheidend üt eine Analogie, De5 
Akzeffiong bzw. Pertinenzverhältnifies bei Sachen (vol. SS 93 ff, S 97). Ein einheitlicher 
Vertrag it anzunehmen, wenn die vereinbarte Nebenleiftung al3 wefentlicher Beftandtel 
desjenigen Vertrages aufgefaßt wird, defjen, wirt{Ghaftlicher Zwed den Parteien als Der 
wichtigere erfcheinf, bzw. wenn Die Nebenleiftung nur dem wirtfhaftlichen De zu 
dienen beftimmt ijt, bzw. wenn die „Nebenleiftung“ „nur im Zufammenhange mit der 
DHauptleiftung für den Gläubiger den vollen Wert hat oder dem Schuldner 3ugemutet 
werden kann“, (Ennecceru8 a. a. OD.) Bol. auch YNegelsberger, gerinag Sahrb. Bd. 48 
S. 453 f Die Frage berührt Kicdh mit der von mir (Xuhlenbeck, Yon d. Land. 3. BOB. 
S. 322 7.) erörterten Möglichkeit einer Duplizität des jurijtildhen Geficht&punktes, idealer 
und realer Konkurrenz techtSgefchäftlidher Tatbeftände; val. ferner Hellwig, Gefebe# 
onfkurrenz und Zierbaftung in D. Jur.3. 1906 S. 1289 ff. Wenn ein einheitlicher Bertrag 
anzunehmen ift, der beitimmten dafür aufgeftellten Rechtsnormen unterliegt, fo bilden Diele 
beftimmten Normen die alleinige Örundlage für die Beurteilung des Tatbeltandes. UAnderS 
wenn Jelbftändige, nur fonkfurrierende Verträge äußerlich zufjammengefügt find. Die Ci 
A des Gefichtspunktes hat aber eine austichließlidh obligatorifjdhe Tragweite, Die 
achenrechtlichen Hecdhtsfolgen find Jelbftändig zu beurteilen. Val. Kuhlenbeck, Bon d. Band. 
;. BOB. II S. 323. Bedeutfam wird die Einheitlichfeit des VertraagsS auch hei Anwendund 
5e8 8 139 (teiltweife NMichtiakfeit). 
$ 306.*) 
Ein anf eine unmögliche Leiftung gerichteter Vertrag ift nichtig. 
&. I, 344; II, 259 bi. 1; II, 300, ; 
1, Der auf eine unmöglihe Leiftung gerichtete Vertrag iit nichti9 
Yorausaetlekt wird hiebet 
*) Qiteratur: Val. Vorbem, zu 88 275—283 S. 124 ff.; inZbefjfondere Tige, UN“ 
möglidhfeit S. 211 f.; Biermann, im Archiv f. d. zivilijt. Praxis Bd. I1 S. 79 ff.; Arüd- 
mann, Archiv fi d. 3ivilift. Praris Bd. 101 S. 70—127, fpeziell S. 105 {f.; Fiflche! 
Beitr. zur Unmöglichfeitslehre 1904; Brecht, Dogmat. Jahrb. Bd. 53 S. 272 f.; Go 1de, Archil 
, d. zibilift. Praxis Bd. 99 S. 306; Kabel, Unmöglichteit der Leiftung 1907; Koqomw3EL 
N gegen Unterlafungsverbindlichfeiten 1907; Ennecceru8, Lehrb. 4/9 
Nufl. I. 9 .
	        
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