Contents : Nationalökonomie (1.1915)

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Int.

antersucht dieselben, wie weit er sie zur Befriedigung seiner Bedürfnisse
 verwenden kann, und entdeckt er Eigenschaften in denselben, die
sie hierfür geeignet machen, so bezeichnet er sie als brauchbar: die
als brauchbar erkannten Gegenstände, die der Mensch für seine Zwecke
zur Benutzung auswählt;- nennen, wir Güter... Aber der Begriff des
Intes-ist"Im Laufe der wirtschaftlichen Entwicklung wesentlich erweitert.
 Drei Arten von Gütern sind zu unterscheiden. 1. Vor allem
kommt die £TöBE Zahl der Sach güterin Betracht, welche fortdauernd
im wirtschaftlichen Leben Verwendung Anden. Es sind die Gegenstände
zur Befriedigung des Nahrungsbedürfnisses: Getreide, Fleisch usw;
zum Schutze gegen die Witterungseinflüsse, wie Kleidungsstücke; zur
Wohnungseinrichtung; dann Maschinen zur Unterstützung unserer
Tätigkeit; zur Befriedigung der geistigen Bedürfnisse, wie Bücher,
Bilder, Musikinstrumente usw. Ja, es gehören auch. Gegenstände eines
aingebildeten- Wertes dazu, Amulette, Zaubermittel u. dgl. Daß all die
zenännten Dinge „Güter“ sind, bedarf keiner weiteren Ausführung. 2. Die
zweite Kategorie umfaßt die persönlichen Dienste, welche wirtschaftlich
 als Gut anerkannt, geschätzt und v. Jezahlt werden. Das
ist der Fall bei den Diensten eines Arztes, um unsere Gesundheit herzustellen,
 dem Unterricht eines Lehrers zur Ausbildung der geistigen
Kräfte, Bereicherung der Kenntnisse, Erhöhung der Leistungsfähigkeit
eines Schülers, Es gehört dazu die Bemühung eines Advokaten, jemanden
in seinem Rechte zu schützen, sagen wir einem Müller den Zufluß und
die Benutzung des Wassers zu sichern, welches er zu seinem Betriebe
yebraucht. Es ist vom wirtschaftlichen Standpunkte als ein Gut auch
der Dienst aufzufassen und zu behandeln, den ein Dienstbote leistet
Jurch das Reinigen der Kleider, die Bereitung des Mittagessens UuSW., um
dem Herrn selbst die Arbeit zu ersparen, so daß er seine Tätigkeit
ganz auf seine Berufsarbeit konzentrieren kann. Es ist die gleiche
Leistung, wie wenn er den Arbeitgeber in seiner Berufstätigkeit unmiftelbar
 unterstützt, z.B. wenn er als Gehilfe dem Maler die Farben
zusammenträgt und zur Mischung bereit hält. Da diese erwähnten
Leistungen ihre wirtschaftliche Bedeutung, vorliegende Bedürfnisse zu
„befriedigen, haben, werden sıe ebenso geschätzt und bezahlt wıe Sachgüter,
 und stehen deshalb prinzipiell auf dem gleichen Boden. 3. Verhältnisse-können
 gleichfalls den Charakter eines Gutes annehmen,
was allerdings von Böhm-Bawerk und anderen bestritten wird. Aber
\ein rechtliches Verhältnis, welches eine ökonomische Nutzung gewährt,
gegen eine erhebliche Summe verkauft werden kann, also Kapitalswert,
erlangt, muß doch wohl gleichfalls als ein Gut anerkannt werden, denn
die Brauchbarkeit ist ebenso unverkennbar, wie die tatsächliche wirtschaftliche
 Verwertung. Wie weit dadurch die ganze Volkswirtschaft
vefördert wird, ist eine Sache für sich. Wenn einem Ingenieur die
Erfindung einer neuen Maschine patentiert wird, oder einem Chemiker
eine neue Methode, ein Färbemittel herzustellen, so wird ihnen damit
die ökonomische Verwertung ihrer Erfindung garantiert, sie sind in
der Lage, wenn die Brauchbarkeit allgemein anerkannt ist, ihr Patent
zu verkaufen. Das Recht der alleinigen Verwertung gewährt einen
desonderen ökonomischen Nutzen, wird hoch geschätzt und mit einem
Kapitale bezahlt. Dies Rechtsverhältnis stellt sich als ein wirtschaftliches
 Gut dar, wie ebenso der Ruf’ einer Firma, eines Kaufladens, die
Praxis eines Advokaten, eines Arztes: Das befestigte Verhältnis zu

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