1. F. Wachenfeld, Strafrecht. 325
achen, wie Anwendung von Zwangsmaßregeln in einer Untersuchung zur Erpressung von
Beständnissen oder anderen Aussagen (J 848 St. G. B.), falsche Strafvollstreckung (F 845
St.G.B.), Begünstigung des Delinquenten durch den Exekutiv- oder Strafvollstreckungs-
beamten (F 846), Entweichenlassen von Gefangenen (8 847). 4. Verletzung der Amts-
verschwiegenheit (5 353 a). 5. Vergehungen der Post- und Telegraphenbeamten in Bezug
auf Post- und Telegraphensachen (88 354 f.). 6. Untreue des Sachwalters (8 8356).
7. Sog. Konnivenz des Amtsvorgesetzten, d. i. namentlich Verleitung des Untergebenen zu
strafbaren Handlungen und Dulden solcher Handlungen (8 857 St. G. B.).
Anhang.
Literatur des deutschen Strafrechts.
Bei der anhangsweisen Anführung der hauptsächlichsten Literatur müssen wir uns mit Angabe
iniger Sammelwerke und Darstellungen allgemeinster Bedeutung aus dem Gebiete des Strafrechts
begnügen, ohne auf die zum Teil fehr wichtigen Hissswissenchaten eingehen zu können.
1. Literaturnachweisungen finden sich bei Böhmer, — der Literatur des
Kriminalrechts 1816, Kasppler, Handbuch der Literatur des Kriminalrechts 1888, ferner in den
Handbüchern, Lehrbüchern und Grundrissen des Strafrechts, besonders in dem v. Lisztschen Lehrbuch
und in den Grundrissen von Birkmeyer und Binding (. u.) Fortlaufende bibliographische
Berichte bringt die unten erwähnte Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft. Kritische
literaturübersichten enthalten die verschiedenen Fachzeitschriften, von denen, außer den spezifisch
riminalistischen, die Münchener Kritische Vierteljahrsschrift, das Zentralblatt für Rechtswissenschaft
herausgegeben von v. Kirchenheim) und das Juristische Literaturblatt (herausgegeben von Keil, Carl
Heymaunns Verlag) genannt sein mögen.
2. Quellen. Außer den Textausgaben des Reichsstrafgesetzbuchs von Rüdorff-Appelius
21. Aufl. 1903), v. Staudinger (8. Aufl. 1902), Olhausen' (I. Aufl. 1900, Daude G. Aufl.
i901) und der Reichsstrafnebengesetze von Olshausen (2. Aufl. 1902), Neuberg (1902) sind zu
erwähnen die Zusammenstellung der Reichsgesetze strafrechtlichen Inhalts von Allfeld (1900, Nach—
rag 1903), sowie die für die Praxis einzelner Bundesstaaten bestimmten Gesetzsammlungen, wie
von Dalcke für Preußen (8. Aufl. 1902), Henle und Schierlinger für Bayern (2. Aufl. 1903).
Mauckisch fuür Sachsen (1898), Traub für Baden (6. Aufl. 1897).
F 3. Unter den Spruchsammlungen ragt hervor: Entscheidungen des Reichsgerichts in
Strafsachen. ragaeegeben von den Mitgliedern des Reichsgerichts 1880 ff. An der Herausgabe
ind vom 19. Bande ab, nachdem „Die Rechtsprechung des Reichsgerichts in Strafsachen“ 1888 ein⸗
gegangen war, auch die Mitglieder der Rechtsanwaltschaft beteiligt. Von Sammlungen der Ent—⸗
cheidungen einzelner Oberlandesgerichte in Strafsachen existieren solche von Berlin (Johow, Jahr⸗
uch der ueeee des Kammergerichts in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit und in
Strafsachen 1881 ff.) München (Sammlung der Entscheidungen des O.L. G. München in Gegenständen
des Strafrechts und Strafprozesses 1881ff. Die „Sammlung von Entscheidungen des Obersten
Berichtshofes für Bayern in Gegenständen des Strafrechts und Strafprozesses“ reicht nur von 1872 bis
e Hamburg (Vogt, Entscheidungen des Hanfeatischen ecane erhe in Strafsachen aus
den Jahren 1879—1897, 1899), Colmar (Franz, Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Colmar iu
Strafsachen 1886, 1891, 1897)
4. Zeitschriften. Hervorzuheben sind: Gerichtssaal (seit 1849, jetzt herausgegeben von
Stenglein), Archiv für Strafrecht und Strafprozeß (begründet 18853 als Ärchiv für preußisches
Strafrecht von Goltdammer, jetzt herausgegeben von Kohler), Zeitschrift für die gesamte Straf—
cechtswiffenschaft (begründet 1881, jetzt herausgegeben von d. Liszt, v. Lilienthal und Herz),
erner: Milteilungen der Internationalen Kriminalistischen Vereinigung 18099 ff. und, weit über das
uristische Gebiet hinausgehend, Archiv für Kriminalanthropologie und Kriminalistik (seit 1898,
herausgegeben von Groß)
5. Historische Darstellungen: Mommsen, Römisches Strafrecht 18993 Wilda, Das
Strafrecht der Germaͤnen 1849; John, Das Strafrecht in Norddeutschland zur Zeit der Rechts—
vücher 1858; Geib, Lehrbuch des deutschen Strafrechts Bd. J 1861; v. Bar, Handbuch des Straf⸗
cechts Bd. J 1882; Berner, Die Strafgesetzgebung in Deutschland vom Jahre 1751 bis zur Gegen⸗
wart 1867; Kohler, Strafrecht der italienischen Statuten (— Bd. IIIVI Studien aus dem Strafrecht).