100 I. Abjhnitt: Inhalt der Schuldverhältniffe.
Annahme feinem Intereffe nicht widerftreitet. Eine Einfhränkfung fanrı diefes Recht des
SfäubigerS allerdings durch die zufolge S 157 gebotene Rückfichtnahme auf Treu und
Slauben bzw. durch das Verbot des S 296 erleiden (ebenfo Dertmann Anm. 1, b; Scholl-
meyer Anm. 1 zu S 266, Crome S, 99 N, 4). In der Weigerung der Annahme einer
Teilzahlung kann unter Umftänden Schifane ltegen. Val. Bem. 4, a.
3. Sit e8 Teilzahlung, menn dem Gläubiger, weldhGer außer dem Hauptgegenftande
no Nebenleiftungen zu fordern hat, nur die Hauptfache oder nur die Stebenleiftungen
A werden? Die Frage ift zu bejahen, wenn der Anfpruch auf die Hauptleiftung
auf dem nämlihen Sohuldgrunde berubt, wie jener auf die Nebenleiftungen, mithin
nur ein einheitlicher Unfpruch vorliegt, welcher beide Leiltungen umfaßt, Dies ift der
Soll bei den Verzugszinfen und Xoften.. Vol. €. d. ROSS, Bo. 25 S, 256 ff. Das
Hecht auf vertragSmäßige BZinfen dagegen beruht auf einem befonderen Schuld
arunde, dem Binsverfprechen, und bildet daher einen felbjtändigen Anfpruch. Der
Släubiger {fr deshalb nicht berechtigt, die Hauptiache, welche ihm ohne die EA ver:
tragSsmäßigen Binfen angeboten wird, als Teilleiftung zurückumweilen. Cbhenfo Mi. I, 87,
land Anm. 1 zu 8 367. Nimmt der EN — fi e3 freiwillig, fei e8, weil er biezu
epftet ift — einen zur Tilgung feiner Gefamtforderung nicht auSsreidhenden Betrag
ın, 10 beftimmt {ich die Unredhnung desfelben auf Haupt und Nebenfache nach 8 367.
'. Ausnahmen, Der Gläubiger muß {ih Teilleiftungen gefallen laffen :
Wenn die Erfüllung in Teilleiftungen ausdrüclih oder ftillfchweigend ver-
einbart ift. Ein folder Wille der Vertragichließenden kann fich au aus
dem Inhalte des SoOuldverbältnijfe8 ergeben — {fog. Sukzeffiv-
a Bei einem derartigen Kaufgefchäfte kann der Verkäufer au nach
Ablauf der Lieferfrift noch Teilleiftungen anbieten, ROE. in Sur. Wichr. 1904
S. 90. D. Iur.83. 1904 S 267, Seuff. Arch. Bd. 59 Nr. 149 S. 264 ff.
Die Beftimmung des S 266 läßt als Dispofitivborfchrift eine abweichende
Kegelung durch Parteiwilfür zu.
Teilleiftung ift begrifflich eine undollftändige LZeiftung. Sie
liegt daher nicht nur dann vor, wenn in der Abficht {päterer Nachlieferung
des RMejteS weniger geliefert wird, als vertraglich bedungen ift, Jondern auch
dann, wenn die Lieferung des Teiles mit der augdrücklichen oder ftill-
Idweigenden Gun angeboten wird, daß der Reit nicht nachgeliefert
werden fönne oder folle. E83 würde aber der Grundfäßen von Treu und
Slauben widerfprechen, den 8 266 fhon bei jedem gerinaften und für das
Interefie des Öläubiger8 En Mengeunterfchied zur Anwendung
ju_ bringen. ROSE. in Seuff. Arch. Bd. 61 S. 264, Recht 1906 S. 240
Biff. 423, 424.
Bei der ANufredhnung. Denn Aufrechnung ift Feine Leiftung, Vol. VBorbem.
u 88 387 ff. Der Schuldner kann eine ihm gegen feinen ©läubiger zuftehbende
0 rung gegen eine Höhere Forderung des GläubigerS aufrehnen und
Oringt hiedurch leßtere Forderung in dem Teilbetrage zum Erlöfden, in
elle fie durch die Forderung des Schuldner8 gedeckt wird (SS 387, 389).
Bei der Erlaffung eines Teilurteil8s ($ 301 3BO. n. Nr., j. land Bem.
u 8$ 266; Schollmeyer Anm. 2).
Bei einer mir teilweije zur Befriedigung des Gläubiger3 führenden Bwangs-
Jollftredung.
Sm Falle des 8 420 (Bartialobligation). Sind mehrere Schuldner oder
mehrere Gläubiger vorhanden, fo ift, wenn die Me ptreite aan eine
teilbare ift, im Zweifel jeder Schuldner nur zu einem Kopfteile verpflichtet
und jeder Gläubiger nur zu- einem gleichen Teile berechtigt.
Nach Art. 38 WO. darf der Inhaber eines Wechfel8 eine ibın angebotene
Teilzahlung nicht zurüchveifen. ,
8) ud im Ronkurfe muß der Gläubiger Teilleiftungen annehmen. RD. 8149.
5. Sit bei einem gegenjeitigen Vertrage von einer Seite teilweife ee
und die Teilleiftung angenommen worden, fo kann die Gegenleiftung zufolge $ 320 bj. 2
njoweit nicht verweigert werden, als die Berweigerung gegen Treu und Olauben ver:
itoßen mürde.
6. Neber die Wirkungen der teilmeifen Unmöglichkeit der gefhuldeten Leiftung
!. 8280 261. 2 und bei gegenfeitigen Verträgen 88 333, 325.
7, Durch Vertrag kann die Verbindlichkeit des Schuldners in id quod facere
otest befdhränfkt abo ur die Auslegung eine folchen Vertrags i{t der aus den
mftänden fi ergebende Wille der Vertragidhließenden entfcheidend. Cine beiondere
Beftimmung enthält das BOB, hierüber nicht CN. I, 34).
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