Full text: Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

100 I. Abjhnitt: Inhalt der Schuldverhältniffe. 
Annahme feinem Intereffe nicht widerftreitet. Eine Einfhränkfung fanrı diefes Recht des 
SfäubigerS allerdings durch die zufolge S 157 gebotene Rückfichtnahme auf Treu und 
Slauben bzw. durch das Verbot des S 296 erleiden (ebenfo Dertmann Anm. 1, b; Scholl- 
meyer Anm. 1 zu S 266, Crome S, 99 N, 4). In der Weigerung der Annahme einer 
Teilzahlung kann unter Umftänden Schifane ltegen. Val. Bem. 4, a. 
3. Sit e8 Teilzahlung, menn dem Gläubiger, weldhGer außer dem Hauptgegenftande 
no Nebenleiftungen zu fordern hat, nur die Hauptfache oder nur die Stebenleiftungen 
A werden? Die Frage ift zu bejahen, wenn der Anfpruch auf die Hauptleiftung 
auf dem nämlihen Sohuldgrunde berubt, wie jener auf die Nebenleiftungen, mithin 
nur ein einheitlicher Unfpruch vorliegt, welcher beide Leiltungen umfaßt, Dies ift der 
Soll bei den Verzugszinfen und Xoften.. Vol. €. d. ROSS, Bo. 25 S, 256 ff. Das 
Hecht auf vertragSmäßige BZinfen dagegen beruht auf einem befonderen Schuld 
arunde, dem Binsverfprechen, und bildet daher einen felbjtändigen Anfpruch. Der 
Släubiger {fr deshalb nicht berechtigt, die Hauptiache, welche ihm ohne die EA ver: 
tragSsmäßigen Binfen angeboten wird, als Teilleiftung zurückumweilen. Cbhenfo Mi. I, 87, 
land Anm. 1 zu 8 367. Nimmt der EN — fi e3 freiwillig, fei e8, weil er biezu 
epftet ift — einen zur Tilgung feiner Gefamtforderung nicht auSsreidhenden Betrag 
ın, 10 beftimmt {ich die Unredhnung desfelben auf Haupt und Nebenfache nach 8 367. 
'. Ausnahmen, Der Gläubiger muß {ih Teilleiftungen gefallen laffen : 
Wenn die Erfüllung in Teilleiftungen ausdrüclih oder ftillfchweigend ver- 
einbart ift. Ein folder Wille der Vertragichließenden kann fich au aus 
dem Inhalte des SoOuldverbältnijfe8 ergeben — {fog. Sukzeffiv- 
a Bei einem derartigen Kaufgefchäfte kann der Verkäufer au nach 
Ablauf der Lieferfrift noch Teilleiftungen anbieten, ROE. in Sur. Wichr. 1904 
S. 90. D. Iur.83. 1904 S 267, Seuff. Arch. Bd. 59 Nr. 149 S. 264 ff. 
Die Beftimmung des S 266 läßt als Dispofitivborfchrift eine abweichende 
Kegelung durch Parteiwilfür zu. 
Teilleiftung ift begrifflich eine undollftändige LZeiftung. Sie 
liegt daher nicht nur dann vor, wenn in der Abficht {päterer Nachlieferung 
des RMejteS weniger geliefert wird, als vertraglich bedungen ift, Jondern auch 
dann, wenn die Lieferung des Teiles mit der augdrücklichen oder ftill- 
Idweigenden Gun angeboten wird, daß der Reit nicht nachgeliefert 
werden fönne oder folle. E83 würde aber der Grundfäßen von Treu und 
Slauben widerfprechen, den 8 266 fhon bei jedem gerinaften und für das 
Interefie des Öläubiger8 En Mengeunterfchied zur Anwendung 
ju_ bringen. ROSE. in Seuff. Arch. Bd. 61 S. 264, Recht 1906 S. 240 
Biff. 423, 424. 
Bei der ANufredhnung. Denn Aufrechnung ift Feine Leiftung, Vol. VBorbem. 
u 88 387 ff. Der Schuldner kann eine ihm gegen feinen ©läubiger zuftehbende 
0 rung gegen eine Höhere Forderung des GläubigerS aufrehnen und 
Oringt hiedurch leßtere Forderung in dem Teilbetrage zum Erlöfden, in 
elle fie durch die Forderung des Schuldner8 gedeckt wird (SS 387, 389). 
Bei der Erlaffung eines Teilurteil8s ($ 301 3BO. n. Nr., j. land Bem. 
u 8$ 266; Schollmeyer Anm. 2). 
Bei einer mir teilweije zur Befriedigung des Gläubiger3 führenden Bwangs- 
Jollftredung. 
Sm Falle des 8 420 (Bartialobligation). Sind mehrere Schuldner oder 
mehrere Gläubiger vorhanden, fo ift, wenn die Me ptreite aan eine 
teilbare ift, im Zweifel jeder Schuldner nur zu einem Kopfteile verpflichtet 
und jeder Gläubiger nur zu- einem gleichen Teile berechtigt. 
Nach Art. 38 WO. darf der Inhaber eines Wechfel8 eine ibın angebotene 
Teilzahlung nicht zurüchveifen. , 
8) ud im Ronkurfe muß der Gläubiger Teilleiftungen annehmen. RD. 8149. 
5. Sit bei einem gegenjeitigen Vertrage von einer Seite teilweife ee 
und die Teilleiftung angenommen worden, fo kann die Gegenleiftung zufolge $ 320 bj. 2 
njoweit nicht verweigert werden, als die Berweigerung gegen Treu und Olauben ver: 
itoßen mürde. 
6. Neber die Wirkungen der teilmeifen Unmöglichkeit der gefhuldeten Leiftung 
!. 8280 261. 2 und bei gegenfeitigen Verträgen 88 333, 325. 
7, Durch Vertrag kann die Verbindlichkeit des Schuldners in id quod facere 
otest befdhränfkt abo ur die Auslegung eine folchen Vertrags i{t der aus den 
mftänden fi ergebende Wille der Vertragidhließenden entfcheidend. Cine beiondere 
Beftimmung enthält das BOB, hierüber nicht CN. I, 34). 
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