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TI. Abjnitt: Inhalt der Schuldverhältniffe.
Ein Anfbrudh auf Abtretung der Forderung gegen Bewirkung der Seiftung ftebt
dem Dritten nicht zu. Vgl. DLS®. Breslau vom 26. Juni und 16. Oktober 1902 im
„Recht“ 1902 S, 556.
‚..., 8 267 bat zur EN Vorausfebung, daß der Dritte in der Abficht
‚eiftet, die Verbindlichteit des Schuldner3 zu erfüllen, allo deffen Schuld zu tilgen.
Sine Leiltung, die in anderer AÜbficht erfolgt, etwa un die DT den Schuldner
zu erwerben, fällt nicht unter die Beftinmung des 8 267. Bol. Reichel a. a. D. S. 9.
„7, Der 8 267 pflegt au herangezogen zu werden, um das fog. Binkulations-
gefhäft zu fonfiruieren db. h. den Fall, Daß ein Bankier Waren, die er dem Verkäufer
bevorfußt hat, dent Käufer unter gleichzeitiger Zufendung eines fog. Binkılationsbhriefes
überfendet, in dem er fih bi$ zur Honorierung der über den Naufpreis auf den Kauf
zezogenen Tratte das ihn fiduziarifch vom Verkäufer übertragene Eigentum an der Ware
oprbehält und beifpielSweife beitimmt, daß die Ware bis dahin „Iommiftonsweite“ beim
Räufer verbleiben foll. Val. ROSE. vom 29. Oktober 1907 in Warneyer, Nechtfpr. 1908
Yr. 15, SGruchots Beitr. Bd. 52 S. 861, L3. 1908 S. 167. Dieje Alaufel kann nach der
zit. Enticheidung dahin verftanden werden, daß „damit der Mläner (Bankier) jür den Fall
der Nichthonorierung der Tratte felbft den Standpunkt der Crfüllun des urfprünglichen
EA al für fich geltend mache, indem er, weil die gefchehene Sufendung der Ware
zn Bewirken der Leiftung an Stelle des Verkäufers jei & 267), von dem Beflagten nad
3,379 SB, Empfangnahme und Aufbewahrung beanfprucht“. Val. dagegen König,
Sruchots Beitr. Bd. 52 S, 302 f.; Breit S. 183-186, Vebterer verwertet umgetehrt
den S& 267 Pre bes Empfängers der Ware (Importeur8), dem er daraus ein YUb-
„SfungSrecht des Ddinglichen echtes des BankierZ Herleitet. M. SE. dürite die Auf
bemwahrungspflicht des Empfängers fowie defjen Ablöfungsrecht unmittelbar aus der UAn-
nahme der Binkulationsofferte nach Treu und Glauben mit Rückjicht auf die Verkehräfitte
u erfchließen fein, Vgl. im übrigen Bem, 5, b, 88 zu S 243, Ferner Brütt, Abitrakte
Sorderung S, 205 ff. Der Importeur gebt dem Bankier gegenüber auf eine abitrakte
Serbindlichkeit ein, aber nur unter der Bedingung, daß ihn die im Vinkulationsbhriefe
»rwähnten Waren von beftimmter Qualität und Größe übergeben werden. Um einer
mnlauteren Ausnüßung des Binkulationsgefchäftz zugunften des Verkäufers vorzubeugen,
zenligt bei Kollufion des BankierS jowohl die Einrede der AUrglift (SS 826, 853), al8 auch
zine Konbdiktionseinrede (38 812, 816).
„Endlich Kommt $ 267 zur Anwendbarkeit bei der Frage der Pfändbarfkeit fog.
Seihmöbel, Wal. Kammerger. vom 29. Februar 1904, Bl. f. Recht8pfl. d. Kammerger. 1904
S. 38, 39. Um die Pfändbarkeit folder auf Grund eines Leihvertrags unter Geftattung
von Iatenzahlungen zweds ES übertragenen Möbel zu ermöglichen, kann
darnach der Gfäubiger den Verkäufer durch Bahlumg der noch außenftehenden Raten
befriedigen. Der Widerfpruch des Schuldners ift in diejem Halle unbeachtlich, weil er
lediglich die Wereitelung der Zmwangsvollftredung bezweckt, was gegen S 138 verftößt.
Bgl. au Nußbaum, BI. f. KtechtSpfl. d. Kammerger. a. a. DO. S. 53 ff; DBendix, dafelbit 1906
S. 69 ff, 1907 S. 183 ff.
, 3, Nebergangsbeftimmungen: Val. Art. 170 ESG. Auch auf ein unter der Herr
‚haft des früheren Rechtz AN EE Schuldverhältnis ift 8 268 anwendbar. Val.
Bem. 2, A, b } Art. 170. U. M. jedoch bayr. Oberft. L®. in Seuff. Yrch. Bd. 36
3. 308, Bayr. 3. f. M. 1908 S. 271, bayr. Yberit. LG. Bd. 9 S. 296.
8 268.*)
Betreibt der Gläubiger die Zwangsvollitredung in einen dem Schuldner
gehörenden Segenftand, fo ift Veder, der Sefahr läuft, durch die 3Zwangsvoll-
tredung ein Recht an dem Segenitand zu verlieren, berechtigt, den Gläubiger
zu befriedigen, Das gleiche Mecht f{teht dem Befiker einer Sache zu, wenn er
Sefahr läuft, durch die Zwangsvolljtredung den DBefig zu verlieren.
Die Befriedigung kann auch durch Hinterlegung oder durch Aufrechnung
erfolgen.
*) Siteratur: Beft, Das HyYbothelenrecht des BGB. 1896, X. II $ 13; Stammier
S. 201—205; Weißbart, Das BefriedigungsSrecht Dritter in der Zwangsvollitredung 1899;
Neumann, Jahrb. Bd. 1 S. 173; Siber, Kombvenfation und Aufrehnung S. 87 ff.
Stolzenberg, Dil. Erlanaen 1908.