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I. Abfdhnttt: Inhalt der Schuldverhältnifie.
Sn 2Abf. 1 wird erklärt, was Hierunter zu verftehen ift: Zur Erfüllung Bug um
Bug ift verpflichtet, wer eine Seiftung nur gegen Empfang einer ihm gebührenden Gegen:
‚eijtung zu bewirken Dat. Ein gleichzeitiges Bewirken der Geiderfeitigen Seiftungen ft im
praktifhen Leben häufig nicht durchführbar. ji diefem Falle find für die Art und
Weile, wie SEN Bug um Bug zu bewirken find, zufolge 8242 die Anforderungen
von Treu und Glauben {jowie die En maßgebend.
Nebergangsrecht: Mol. ROS. Bd. 66 S. 409. (Erfüllungsgefchäfte, die das (Er:
(öfchen einer unter dem bisherigen Recht entftandenen Horderung herbeiführen, find nach
dem zur Zeit ihrer Bornah me geltendem Rechte zu beurteilen; im Falle DeS
Annahmeverzugs liegt jedoch nicht ein Erfüllungsgefchäft vor, Jondern e8 Handelt fich
um die weitere Entwicklung des ur[prünglidhen Schuldverhältniffes infolge der durch den
Öläubiger vereitelten Erfühung.)
Borbemerkungen zu den $S 275—282,
I. Einfluß der Unmöglichkeit der Leiftung anf das Schuldverhältnig :*) Das BSB.
handelt in $ 275 von der Befreiung des Schuldners durch Unmöglichkeit der Leiftung, in den
38 276, 277, 278 vom BVerfehulden und deffen Makftäben (mit Einfihluß des Vertreten8 des
Berfhuldenz Dritter), in & 279 vom Unvermögen bei der SattungSfhuld, in 8 280 vom
Schabenserfjaß bei Unmöglichteit der Leijtung, in S 281 von der Seiftung eine8 bei Unmbg-
lichfeit der Setjtung gegebenen Surrogats, in $& 282 von der Beweislaft der Vertretungspiflicht
ziner Unmöglichfeit, Daß diefe Beftimmungen fämtlih in engem inneren (gedanklichen) Zu“
jammenhang ftehen, liegt auf der Hand.
Ueber den Einfluß der Unmöglichteit der Leiftung auf Verträge Handelt dagegen
das BGG, erft an fpäterer Stelle in den SS 306—308; über den Einfluß der Unmöglichteit
auf gegenfjeitige Verträge inZbefondere erft in den 88 323—3925,
Während nun zwar die gewiß nidt unbeabfidhtigte Bujammenftelung und Verquidung
der Normen über Unmöglichkeit (SS 275, 279—282) mit denjenigen über Verfhulden (88 276
bi8 278) einen wertvollen Fingerzeig für die begrifflihe Natur. der fog. Unmöglichteit daritellt,
ft anbderfeitZ die Zeriplitterung der auf diefe Lehre bezüglichen weiteren Beftimmungen in
allgemeine (88 275, 279—282), die Verträge betreffende (88 306 —808) und fHließlih in foldhe,
die nur gegenfeitige Verträge betreffen (8S 323—325), wenn auch durch die bejondere Redaktions-
iechnif des BOB. bedingt, ein die Auslegung erfchwerender Umftand, Wir merden daher
an biefer Stelle teilweije aud) jhon die SS 306—308, 323—325 in den Kreis unferer Be:
lracdhtung ziehen und jpäter hieher zurüdverweifen müfjen.
1. Der Begriff der Unmöglichkeit im allgemeinen. Der juriftifhe Begriff der Unmög-
lichteit fällt nicht zujammen mit dem philofophiichen oder Togifhen, wie ihn beifpielZweife
Hartmann, Die Obligation S. 172, dahin definiert, daß Unmöglichkeit „negative Notwendig-
leit“ jet, Notwendigfeit des NMiHtgeidhehens. Selbjtverftändligh Hit nur, daß das logifgh Un:
mögliche auch juriftijh unmöglich tft. Der juriftifhe Unmöglidkeitsbegriff {ft umfafjffenbder.
Zuriftifdg unmöglich ft jede Leiftung, welche dem Schuldner gefeblidh oder Fontrakilih nicht
*) Siteratur: Mommfen, Unmöglichteit der Leiftung 1853, Dal. dazu Hart:
mann, Die Obligation S. 166; Kletneidam, Unmödglichteit und Unvermögen nad BSG.
1900; berielbe, Einige Streitfragen aus der Unmöglichfeit8lehre, Iherings Jahrb. Bd. 43
5. 605 f.; Tiße, Die Unmöglichteit der Leijtung nad dem hürgerl. Recht 1900; Kifgh,
Nachträglich eintretende Unmöglichteit bei gegenjeitigen Verträgen 1900 (dazı Tigpe, Krit.
Bierteljichr. Bd. 45 S. 338 ff.) ; Kleineidam in Iherings Yahıb. Bd. 43 S, 105, Einige
Streitfragen aus der UnmSglichkeitslehre; Biermann im Archiv f. d. ziwilijt. Praxis Bd. 91
Heft 1 S. 73, Zur Lehre von der Unmöglichkeit der Seiltung; Hellmann, da]. Bd. 90
S, 363; yijdher, Ein Beitrag zur Unmöglichteitslehre, Koftod 1904; neuerdings bejonder?
bemerfen8wert Krücmann, Archiv f, d. zivilijlt. Praxis 1907 S. 1—806; au al3 Mono-
3raphie, Unmöglichteit und UnmöglichfeitZprozeB, Tübingen 1907; Schröder, Die Unmög-
üchteit und Ungewißheit, Rofto 1905; Nabel, Unmöglichkeit der Seiftung, Weimar 1907;
Rogomwsti, Die Zumwidechandlung gegen die Unterlafjungsverbindlichleiten und ihre Recht3=
folgen, Leipzig 1907; Brecht, Syitem der Vertragshaftung (Unmöglichteit der Leiftung) in
Xherina8 Sahrb. Bd. 53 S. 213—302,