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I. AbjHnitt: Iuhalt der Schuldverhältnifje.
Der Gläubiger, welcher unter Ablehnung der veripäteten Veiftung Schadenserfaß
wegen EU verlangt, muß beweifen, daß die verfpätete Veiftung für ihn kein
Interefle hat. Die Geltendmachung des in Ab). 2 dem Gläubiger eingeräumten Kechtes ut
in das Belieben des Släubiger8 geftellt. Diejer kann daher, foweit nicht $ 226 ent“
Seen aud) wenn die Leiftung für ihn kein Intereffe mehr hat, auf der Erfüllung
beitehen, 10 X DB. wenn ein Dritter an der verjpäteten AS Interefle hat. ;
, Die Borfchriften des No]. 2 finden auch Anwendung, wenn der Schuldner nur mif
zinem Teile der Leiftung in Verzug it. Die entiprehende Anmendbarfeit der 55 46
0i8 356 it hier insbejondere von Bedeutung, wenn der Gläubiger bereit einen Teil der
Veiltung empfangen hat und den noch ausftehenden Teil auf Orund des ihm nach Ubi. 2
zuftebenden Nechtes ablehnt. en , , , . ,
Das Interefije an rechtzeitiger Lieferung braucht fein objektivesS d. bh. fein
für jeden in gleicher Lage befindlichen gegebene8 zu fein; e8 kann aud) ein jubjeftiveS
jein, fofern nur nicht bloße Laune oder Willfür vorgefhüßt wird. Val. Bach S. 139%
NOS. bei Bolze Bd. 17 Nr. 471 S. 263. Ob noch ein Interefije an der Leiltung als
vorhanden anzunehmen ift, ift nad der Ionkreten Sachlage unter verftändiger Würdigung
des Falle8 zu beurteilen. Bal. NOS. Bd. 4 S. 56, Bd. 7. S. 79, bei Bolze Bd. 12
Nr. 454 S. 251. „Generell gefprochen liegt eine Interefjelofigkeit an der Leiltung dank
vor, wenn der Zmec der Obligation, welchen der Gläubiger bei Nechtzeitigkeit Der
Leiftung Hätte erreichen Können, auch wenn er dem Gegner bei Singehung des
Vertrages nicht erkennbar war, infolge des Verzuges nichtmehr errteid“
dar ift“ (Baech S, 140),
Die wichtigiten Konfequenzen aus der entfpredhenden Anwendbarkeit der
38 346—356 {ind EEE , -
a) Die ANolehnung der Leiftung und die Forderung des SchadenserfaßeS muß
ausdrücklich erklärt werden, wenngleich der fürmlihe Gebrauch der Worte
nicht vorgefdOhrieben ift (S$ 349).
Dabei ift, fofern nicht, waS ausnahmöweife vorkommen dürfte, von DON“
herein eine Frijt zur Ausübung der in S$ 286 Ab]. 2 gegebenen
Befugnis vereinbart ift, dem Schuldner noch eine angemeffene ei zu
jeben, mit deren ANolauf erft das Recht auf Schadenserfaß entfteht (& 355).
Sind mehrere Gläubiger vorhanden, io mühjen fie En die nach
a und b erforderliche Erfärung abgeben; find -mehrere Schuldner aus dem“
felben Schuldverhältniffe im Berzuge, fo it die Erkflärung allen gegenüber
erforderlich und wird erft mit der zuleßt vollzogenen rtechtswirkfam. Wal.
$ 355, Paech S, 136, ROE. bei Bolze Bd. 19 Nr. 352,
Musgelchloffen ift die Ausübung des Rechtes aus $ 286 Abf. 2:
x) Wenn der Gläubiger oder eine Verjon, deren Verhalten er nach S 278
zu vertreten hat, eine wefentlidhe Verfchlechterung, den Untergang
oder die anderweitige Unmöglichkeit der Herausgabe bes empfangenen
egenitandes (3. B. durch Verlieren) im ganzen oder zu einem erheb-
fiden Teil ver]huldet hat (S 351); ”
menn auch ohne Berfihulden des Gläudbiger8 oder einer Perjon,
deren Berhalten er nach 8 278 zu vertreten hat, die vom Gläubiger
zmpfangene Sache durch Verarbeitung vder Umbilduug in eine Sache
anderer Urt umgeftaltet worden it (S 352); ,
wenn die Borausjesungen zu « und # bei einer Dritten Perfon ei“
getreten find, melde den Gegenftand infolge einer Verfügung DeS
Gläubiger8 oder des Konkursverwalter3 oder im Wege der Zwangs“
. vollftredung oder der EL NE erlangt hatte (& 353).
| Sm übrigen vol. insbejondere wegen Biliht des ©läubigers zur Nücgewähr
Der efma empfangenen Teilleiftung die Bem. 11 zu & 280. Bei vertretbaren Sachen En
die Rückgabe von Sachen gleicher Art und Güte. Bol. Striethorft Arch. Bd. 12 Nr. 45
S. 112, Baech S. 137.
„4. Ueber die Folgen des Schuldner-Verzugs bei gegenfeitigen Ber“
trägen |. S 326. .
Bejondere Folgen des Schnldnerverzugs bei einzelnen Souldverhältnijfen, vgl
88 264. Abi. 2, 280, 339, 354, 654, 633 Abt. 3, 775 Yr. 3.
Rür den Fall einer Sertrag3itrafe bal. SS 339, 341; Bach S, 114.
S 287.
Der Schuldrer Hat während des Verzugs jede Fahrläffigkeit zu vertreten.
Sr it au für die mährend des Berzua8 durch Aufall eintretende Unmbdalichkett
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