Full text: Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

2, Titel: Gegenfeitiger Bertrag. S 326. 269 
der Schuldner nach & 287 troß des Verzuges nicht zu vertreten Hat. In 
diefen: Jalle fommen die SS 324, 325 zur Anwendung, während durch eine 
vom Schuldner zu vertretende Unmöglichteit die durch die ZFriltfjebung he 
Se Rechte nicht berührt merden. Val. Planck Bem. 2, €, Schollmeyer 
„2, ©. 
DBefonderes gilt für den Fall, daß der Schuldner bereits teilmeife 
erfüllt hat (Vartialverzug): Zu unterfcheiden ift, ob eine Teilleiftung 
arjolat ıt, bevor bie Sriit gefebt war, oder während des Saufes der Srift. 
x) Die Teilleiftung ift vor der Frijktfebung erfolgt: Das Recht 
des Gläubiger3 befchränkt fich darauf, eine Deijt zur EN des 
noch reitlichen Teiles der Leiftung zu jeben und ihm Itehen die Rechte 
auß 8 326 (Schadenserjaß wegen Michterfüllung oder Rücktritt) nur 
in Anlegun EB AREN Zeileß au fürdejjen Bemwirkung 
die Srilt  elebt it. Er kann auch jest noch Schadenserfaß 
wegen Nichterfüllung des ganzen Wertrag3 fordern oder 
bom ganzen Vertrage zurücktreten, wenn er an der Erfüllung 
desfelben fein Anterelfe mehr hat. > land Dem, 3. 
3) Die Teilleiltung erfolgt während des Yauftes der Srilt; 
der Schuldner i{t aber nad Ablauf derfelbden immer 
noch mit einem reltliden Teil im Verzuge: Auch in 
diefem Falle kann der Gläubiger noh Schadenserfaß wegen Nicht 
srfüllung des ganzen Vertrags fordern vder vom ganzen Vertrage 
zurücktreten, wenn er fein Interefje mehr an der Erfüllung hat. Val. 
NOS. Bd. 50 S. 138 ff. Rann der Gläubiger den Wegfall diefes 
Nnterelle8 nicht nachweifen, Io befhränkt ich feim Schadenzerfaß- 
mfpruch ba, Rücktrittsrecht auf den nach Wolauf der SZrilt noch 
ceitierenden Teil der Leiftung. U, M. Komeic, Frijtbeftimmung S. 26 
und in ©. Sur.3. 1901 S. 493 ff, Demzufolge in diefem Falle der 
Gläubiger berechtigt fein Joll, nvohmals eine Friit mit der Wirkung 
ze Jeßen, daß er nach dem unbenubten AYblaur Schadenserfaß wegen 
Nichterfüllung des ganzen Mertrag8 fordern oder vom ganzen Bertrag 
rüctreten fönne. Nach Not. 1 Sag 3 foll aber lediglich, wenn die 
Veiftung bis zum Abhlaufe der Frijt teilweife nicht bewirkt wird, die 
Borfchrift des S 325 bl. 1 Soß 2 entfpre ende Anwendung 
änden d. h. „nach dem Ublaufe der Irift” ijt der Gläubiger „berechtigt, 
Schadenserfab wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrage 
zurücdzutreten, wenn nicht die Leiftung vechtgeitig U ift; der An- 
jpruch auf Erfüllung {ft au8gefdhloffen“. ie au3 Diefer, freilich 3u 
den ungefhickteiten Selbitverweifungen des BOB. gehörenden Beltim- 
mung etwa3 weitereS gefolgert werben könnte, al8 da8 oben in Diefer 
Bemerkung zu £ Gefagte, ift nicht erfichtlih. Val. auch gegen Romeick 
P Klang Bem. 3 a. E., ferner Dertmann Dem. 3, b zu 5 326. 
Wenn der Schuldner innerhalb der SFrilt feine Leitung zwar quantitativ 
bewirkt, aber in ungenügender Yualität, 3. B. al8 Verkäufer mangelhafte 
Ware Liefert, {0 ift das Itecht auf Schadenserfaß wegen Nichterfüllung oder 
IHücktritt nur dann gegeben, wenn der Gläubiger die mangelhafte Qeiftung 
nicht annimmt. Andernfalls it der Gläubiger jebt auf die befonderen An- 
Prüche wegen mangelhafter Leiftung, alio beim Kauf auf die SS 462 ff. Des 
N {(Oränkt. Bol. Saul, Arch. Bd. 60 Yr. 29 S. 54, Vertmann Yen. 3, € zu S 326. 
28 nis LT: Der Wegfall des Erfüllungsinterefjes (AbT. 2): Einer Friltfchung bebarf 
Interefi wenn die Erfüllung des Intereljes infolge des Verzug8 für den Gläubiger fein 
See e mehr hat; er fanız jeßt obne weitereS erklären, daß er die Annahme Der 
bom Berta SEE wegen Nichterfüllung verlangen oder 
ge zurücdtreten. . 
Mm bier I die‘ zu Bem. HN, 3, a und b bezeichneten Fülle zu umterfcheiden, 
| 
Eotalverzug: , m 
a) Übweichend von S 280 Abi. 2 Sag 1 wird bier nicht Mangel des Inter- 
elie8 an der Leiftung überhaupt vorauSgefeht, vielmehr genügt Zort- 
fall des Interefles an der Erfüllung des ertrage8, allo am ANusS= 
taufdh der beiderfeitigen Seiftungen. On ROSE. vom 4. November 
1904 in Seuff. Arch. Bd. 60 Nr. 97 S. 190. Vol auch ROSE. in SoRbeims 
N.Schr. 1905 S. 113; Feineswegs deckt fih Das SInterefie im Sinne des 
M61. 2 mit dem Anterefie an dem Gegenitande der gefchuldeten Leiftung,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.