5, Titel: Rüctritt. SS 350, 351. . 325
grund bereit2 eingetreten und dem Gläubiger bekannt ift, oder wenn ex wenig{tenS LorauS-
griehen werben fon“ Mal. auch Sk in der Berliner FZeftichrift für Bejeler 1885 S. 161.
- € würde e8 gegen Sven und Glauben verftoßen, wenn der Nücktrittsberechtigte,
Obwohl er bon dem Mücktrittsrechte Gebrauch macht, jich darauf beruft, Daß eine DON ibm
DexgenoMMLEIE Handlung, durch die er den EN oder eine wejentliche Verfchlechterung
6 empfangenen Geaenfhundes herbeigeführt hat, ihm nicht zum Berichulden anzurechnen
N weil er bei der Handlung in ent/huldbarem Irrhum über das ihn zuftehende Rück
MutSrecht gewefen jei. Bal. au Plan Bem. 1 3u $ 351, Kehbein Bem. 6 zu 55 346
Sn 361; der Dertmannicben Auffaflung ift alfo beizutreten. Val. audh Enneccerus,
e a 2 (4,/5. Aufl.) 8 263 S. 99, Nr. 5. alle Sex. Yerlitäcten 3
5 er Ausichluß des Rücktrittsrecht tritt jedoch im Falle der verlchuldeten S e1=
IOledhterung an A ein, wenn die Berihlechterung eine wefentlidhe tft (vol. Bem. 3),
© Salle des veridhuldeten UntergangeS nicht bloß, wenn der ganze Gegenftand, fondern
(on, wenn ein erheblicher Zeil desfelben WET i{t. Sit die Verfchlechterung
a wejentlicdhe oder nur ein unerhebliher Teil des egenjtande8 untergegangen, {Do
Seibt der Rücktritt zuläiiig; der Rücktvittsberechtigte aber it nach Maßgabe des 8 347
Bon OT zum Eriaße des dadurch entitandenen Schadens verbilichtet. Pland
‚1 zu S 351.
„Cine „Berfhuldung der anderweitigen Unmöglichkeit der Herausgabe des
mpfangenen KW a liegt audh vor, wenn der Berechtigte in boreiliger eigen:
irtihaftlider Behandlung des Gegenitandes diefen an einen Dritten veräußert
3 nunmehr die Wiedererlangung desjelben unmöglich wird durch VBerfchulden en
8 a Sür den Fall de8 zufälligen UntergangS bei dem Dritten vol. Bem. 5, a und
Ansbefondere lieot eine Unmöglichkeit der Herausgabe auch vor, wenn der andere
Dder ein Dritter den Gegenitand in der ZwangSverjfeigerhung gegen den RücktrittS-
Se Otigten erftanden hat; auch in diejem Falle kommt e3 darauf an, ob der NücktrittS=
S sp andelungsberechtigte die Zwangsbverjteigerung verfchuldet hat. Bal. NGC. Bd. 54
0 Bd. 56 S. 258, Sur. Wichr. 1904 S. 110 Si. 3, ROE. Bd. 59 S. 92, Zur. Wichr.
4 ©. 140 Bil. 6. Bol. Bem. 2 zu 8 353. He Berfledht % nad
2, Sit die (vom Berechtigten verfdhuldete) mejentlidhe Her] dhlechterung 2C, er
z“ Geiler bee ER eingetreten, {0 wird — abgefehen von dem Halle des
0 354 — ber erflärte Rücktritt nicht unwirkjam. Der Gegner des KücktrittSberecdhtigten
at ledigliH den Unipruch auf ShGadenserfaß nach Maßgabe des S 347.
Da au RGE. Bd. 59 S. 99, Jur. Wir. 000 SA. ; zeit
. Ob die Berfehledhterung eine wejentlidhe, vb der untergegangene Ze EIN
; Ybebliger iit, it ee A Umftänden des Falles zu heurteilende Tatfrage, bei
u Yrüfung nach dem Zwede der Beittimmung haupflächlich das Interelie des Geaners
Nücktrittsberechtigten zu berückfichtigen ilt. ,
Gay, € muß eine wirkliche Verfchlechterung der Sache felbit vorliegen, die die Brauche
Satleit derfelben für den anderen beeinträchtigt; nicht gemigt Die durch ein äußeres Er-
Sa herbeigeführte ungünitige Auffaflung NE Ur Kreite über den Wert und A
Sk 90aateit ohne Eee Der Sache felbit, KOE. Bd. 64 S. 374, Kur. Wichr. 1907
. UT. 3.
4. Yeber die Haftung des Rücktrittsberechtigten Für das Berihulden Dritter
Serfonen J. die Da 978. Insbefondere it A hier zu bemerken, A zur „Srfüllung
© Berbindlichteit“ im Sinne des $ 278 | die Verpflichtung des Nüctrittsberechtigten
(Dört, den möglicherweije herauszugebenden en DOT Der Verfchlechterung oder dem
Reretgange zu bewahren, und daß De8balb der Berechtigte auch für das VBerfhulden nn
elon haftet, deren er fich zur Erfüllung diefer feiner Bewahrungspflicht bedient. Eine foldhe
| erjon ift, wie in %. VI, 161, 163 und 154, 155 ausgeführt wird, nit bloß A O
DElden der Verpflichtete mit der Bewahrung beauftragt, jondern jeder, dem der Denn DE
© Gegenitand durch ein, wenn auch zunächit auf einen andern Bweck gerichtetes, N ) nr
OETOÖTE anbertraut. Wenn 3. DB. der gtücteitisberechtigte die empfangene OO N X m
f CC vermietet und der Entleiher oder der Mieter den Untergang der De Di Daftet
Sat, {9 üt der Rücktritt ausgelchlofjen. Nach richtiger ar (Bem. 2 zu Et Die
fs Lüctrittsberechtigte .. für das Berfchulden jolcher Sexjonen, Ne jeiner Gar
Möglichkeit der Einwirkung eingeräumt hat, 3. DB. Rn Üin aD Sana en
5. Dispofitive Regelung; eine anderweitige Regelung DNT 2 .
Darteien {ft Anlüfter ame AU das gefebliche Serbot des & 276 Abi. 2, wonach die
Saftung wegen Borlabes im voraus nit erlaflen NET CHE Ede ij
6. 8: itig ii tenige, Der den Rücktritt erklärt, Hei erwiefener
ep DE E52 Siherllin 6, De eweS der Schuldlofigkeit zu erbringen hat, oder