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lichen entsteht. Nicht unmittelbarer Zweck aber ist die An
sammlung dieser Kapitalien selbst, denn diese letztere wird
nicht vom Versicherer bewirkt, sondern von dem Versicherten
selbst, für welchen in dieser Hinsicht der Versicherer nur den
Geschäftsführer macht. . . Bei der Lebensversicherung sind in
der jährlichen Leistung des Versicherten 2 Elemente zu unter
scheiden; das eine ist der kapitalbildende Betrag, das andere
ist das Äquivalent für die von dem Versicherer zu übernehmende
Gefahr, daß die Lebensdauer des Versicherten nicht ausreiche,
um aus seinen Beiträgen das gewünschte Kapital zu bilden.
Nur das 2. Element ist eine eigentliche Prämie; das erstere
Element dagegen ist eine Kapitaleinzahlung."
2B eigner 80 ) begründet die Spartheorie folgendermaßen:
„Gesichert wird durch sie die sichere Erreichung des Sparzicls
in bezug auf die Höhe der zu ersparenden Summe (Versiche
rungskapital), soweit der Tod die sonstige Erreichung dieses
Ziels durch Einzelersparung (und Veranlagung mit Zinseszins,
die im einzelnen auch schwierig ist), bei früherer als der der
mittleren Lebensdauer entsprechenden Sterblichkeit unmöglich
machen würde." „Die Gewähr, dieses Ziel (unter der erwähnten
Voraussetzung) zu erreichen, gibt nur die Versicherung, welche
daher auch bei allen Zweigen, nicht am wenigsten auch bei der
Lebensversicherung, mehr und anderes als eine bloße Sparkasse
und dgl. ist oder leistet." „Nur bei ihr besteht die Sicherheit,
einerlei, ob das gefahrdrohende Ereignis sofort nach Beginn
der Prämienzahlung oder Reservebildung oder später eintritt,
daß der Sparer und Versicherte über den zur Deckung des
Schadens oder, bei der Lebensversicherung, über den für den
Versorgungszweck erforderlichen Wertbetrag verfügt. Denn
durch die Versicherung werden gerade in ihren nach
teiligen ökonomischen Wirkungen die Zufälle
eines unerwartet früheren Eintritts des gefahr
drohenden Ereignisses und all der möglichen
Unterbrechungen des Spar- und Rücklegungs-
m ) a. a. O. S. 1009 § 36, S. 959 § 11.