Full text: Versicherung und Wirtschaft

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lichen entsteht. Nicht unmittelbarer Zweck aber ist die An 
sammlung dieser Kapitalien selbst, denn diese letztere wird 
nicht vom Versicherer bewirkt, sondern von dem Versicherten 
selbst, für welchen in dieser Hinsicht der Versicherer nur den 
Geschäftsführer macht. . . Bei der Lebensversicherung sind in 
der jährlichen Leistung des Versicherten 2 Elemente zu unter 
scheiden; das eine ist der kapitalbildende Betrag, das andere 
ist das Äquivalent für die von dem Versicherer zu übernehmende 
Gefahr, daß die Lebensdauer des Versicherten nicht ausreiche, 
um aus seinen Beiträgen das gewünschte Kapital zu bilden. 
Nur das 2. Element ist eine eigentliche Prämie; das erstere 
Element dagegen ist eine Kapitaleinzahlung." 
2B eigner 80 ) begründet die Spartheorie folgendermaßen: 
„Gesichert wird durch sie die sichere Erreichung des Sparzicls 
in bezug auf die Höhe der zu ersparenden Summe (Versiche 
rungskapital), soweit der Tod die sonstige Erreichung dieses 
Ziels durch Einzelersparung (und Veranlagung mit Zinseszins, 
die im einzelnen auch schwierig ist), bei früherer als der der 
mittleren Lebensdauer entsprechenden Sterblichkeit unmöglich 
machen würde." „Die Gewähr, dieses Ziel (unter der erwähnten 
Voraussetzung) zu erreichen, gibt nur die Versicherung, welche 
daher auch bei allen Zweigen, nicht am wenigsten auch bei der 
Lebensversicherung, mehr und anderes als eine bloße Sparkasse 
und dgl. ist oder leistet." „Nur bei ihr besteht die Sicherheit, 
einerlei, ob das gefahrdrohende Ereignis sofort nach Beginn 
der Prämienzahlung oder Reservebildung oder später eintritt, 
daß der Sparer und Versicherte über den zur Deckung des 
Schadens oder, bei der Lebensversicherung, über den für den 
Versorgungszweck erforderlichen Wertbetrag verfügt. Denn 
durch die Versicherung werden gerade in ihren nach 
teiligen ökonomischen Wirkungen die Zufälle 
eines unerwartet früheren Eintritts des gefahr 
drohenden Ereignisses und all der möglichen 
Unterbrechungen des Spar- und Rücklegungs- 
m ) a. a. O. S. 1009 § 36, S. 959 § 11.
	        
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