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1. Titel: Erfüllung. 88 364, 365.
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SS anondere die SS 437, 438, über die Gemwährleiftung wegen Mängel der Sache die
V Gemährleiftung megen Mängel im Hecht: Bei Hingabe einer Sadhe
muß der Schuldner dem Gläubiger die Sache übergeben und das Eigentum
ın der Sache verfchaffen. Bildet ein Recht den Gegenftand der datio in
solutum, {0 hat der SA dem Öläubiger das Recht zu verfchaffen und,
wenn das Recht zum Befibß einer Sache berechtigt, ‚die Sache zu TE
S 433). Der Suhiinet ift verpflichtet, dem Gläubiger den an Erfüllungs
Statt gegebenen SGegenftand frei von Rechten zu verfchaffen, die von Dritten
gegen den Gläubiger De gemacht werden fünnen (S 434). Bei Hingabe
eines © rund ftiücks oder eines Mechte8 an einem SGrunditück ift der Schuldner
verpflichtet, im ©rundbuch eingetragene KRechte, die nicht beftehen, auf feine
Roften zur Löfldhung zu bringen, wenn fie im alle ihres Befjtehens das
dem Gläubiger zu verfchaffende YKecht beeinträchtigen mürden. Das gleiche
gilt, wenn ein Schiff oder ein Kecht an einem Schiffe den Gegenitand der
latio in solutum bildet, für die im Schiffsregifter eingetragenen Kechte
S 435). Dagegen haftet der Schuldner bei Hingabe eines O®rundjtüc? nicht
lir dejfen Freiheit von öffentlichen Abgaben und von anderen Sffentlichen
Yaften, die zur Eintragung in das Orundbuch nicht geeignet find (8 436).
Wird eine MA ung an Crfüllung8s Statt angenommen, fo haftet der
Schuldner für deren rechtlidhen Befitand:; dasfelbe gilt bei Hingabe eines
jonitigen Rechtes; bei Hingabe eines Wertpapier3 haftet der Schuldner auch
dafür, daß Ddiefes nicht zum Zmwede der Kraftloserkflärung aufgeboten fer
S 437). Sür ZadhlungSunfähigkeit de8 debitor cessus haftet der Schuldner
bei cessio in solutum nur, wenn er diefe Haftung übernommen hat und ift
ıl8dann die Soflams mir auf die Zahlungsunfähigkeit zur Zeit der Abtretung
zu beziehen (8 438). Der Schuldner hat einen Mangel im Rechte nicht zu
vertreten, wenn der Gläubiger diefen bei der Annahme an Erfüllungs Statt
fennt; eine UusSnahme gilt für Hypotheken, Orundihulden, Rentenichuklden,
Pfandrecht oder Vormerkungen zur Sicherung des Anfpruchs auf Beftellung
folcher Rechte; Schuldner hat foldhe zu befeitigen, auch wenn fie dem Gläubiger
bekannt waren ($ 439). |
Erfüllt der Schuldner die ihr nach vorftebenden Paragraphen ob:
liegenden Verpflichtungen nicht, jo follen jich die Mechte des Gläubiger nach
ben 88 320—327 beftimmen (S 440). , .
Richtig hebt aber Plane hervor, daß die Vorfchriften der SS 320—322
nicht im Frage fommen fönnen, weil eine Gegenleiftung des Gläubigers
nicht mehr möglich ijt; lebtere ift dur Annahme an Erfüllungs Statt mit
Erlölchen des Schuldverhältniffes unmöglich geworden (getilgt). Daten
fann der Gläubiger nad Maßgabe der SS 325, 326 von dem ARE er
Annahme an Erfüllungs Statt zurüctreten, und finden alsdann die VYorfhriften
»er 85 346—356 entjpredende Anwendung.
\ Dies bedeutet vor allem, daß der Schuldner zur Wiederherftelung
der Forderung verpflichtet ift, und zwar mit allen ihren A
Ubzellionen, 3. B. VBfandrechten, Bürgicdhaftsverpflichtungen. al.
Bland Bem. 1 zu 8 365.
Sit der Schuldner zu diefer in Integrum restitutio nicht imftande,
3. 5. weil inzwifchen entftandene andere unwiderruflidhe KRechte dritter
Berfonen der Herftellung eine8 gleichwertigen Pfandrecht8s im Wege
jtehen, fo ijt er dem Gläubiger zum Schadengerfabe verpflichtet.
Der Släubiger ijt zur Rückgabe der an Erfüllungs Statt angenommenen
Sache, zur Kücbeifion ber Horderungen u1fw. verpflichtet.
5) Sewähr wegen Sadmängel: Der Gläubiger kann Rücgängigmachung
der datio in solutum (Wandelung) oder HerabjeBung des durch te Beedle
Betrages der Forderung Minderung) ME (& 462). Beim Fehlen
zugeficherter Eigenfhaften der Sache oder Vorbhandenfein EDEN vers
IOwiegener Möngel hat er Anipruch auf Schadenzerfaß wegen Nidhterfällung
8 463). War vereinbart, daß ©attungsfachen an Erfülungs Statt Peneen
werden follten und hatten die geleiteten Sattungsjachen Fehler, fo kann er
uch verlangen, daß ihm an Stelle der mangelhaften Sachen mangelfreie
zeliefert werden. Sit Vieh an Erfüllung Statt geliefert, 10 hat er fein Kecht
zuf Minderung, {ondern nur auf Wandelung (S 487). Der Schuldner hat
dei Vieh auch nur die foa. Hauptmängel innerhalb der aefeßlichen Gewähr:
Irilten zu bertreten.