2, Titel: Hinterlegung. SS 379—382, 387
Daß er erfüllt habe, nur durch eine foldhe Srfärung erbringen kann. Val. Vland Bem. 1
Kt er $ 380, Enneccerus 4.5, Aufl. 1, 2 S. 170 Unm. 17; Dertmann Bem. 1
Neber di i Schuldners zur AWogabe der Erklärung 1.
$& 894 305. bie Verurteilung des Sch X g g
8 Va8 Verhältnis des 8 380 zu & 378 ift dahin fejtzulegen, daß die nach S& 378
8 Halle des Verzicht? auf Rücknahme eintretende Befreiung von der Verbindlichkeit durch
550 eingeengt UE Während im übrigen die Vorfdhrikten über die Hinterlegung auf dem
in enten beruhen, daß der Schuldner nicht darunter leiden foll, wenn er {huldlofer Weije
08 die Berfon des Gläubiger im ungewijfen it, wird hier vom SGefeßgeber dem Interefie
&> Schuldners das ebenio berechtigte Interefie des Släubiger8 entgegengeftellt. Diejem
Spteveife wird dadurch Mechnung getragen, daß dem Gläubiger, der die gerichtlihe Un-
Din ung feiner Orberungsterecbtigung erwirbt, die Möglichkeit gewährt wird, die
Siege Schuld fo zu erheben, als wäre vom Schuldner dazu die Einwilligung gegeben.
1Or. f. Ver]. Wefen 1906 S. 599 (Gamburg), Neumann, Jahrb. 1907 S. 151. .
n 3, 8 380 findet auch Anwendung, wenn daZ Recht des Schuldners ur Rücnahme
eo nicht ausgefhloffen ift. Bon Bedeutung ift dies dann, wenn Der Glinde
Sn Nechtmäßi feit der Hıinterleaung beftreitet. Der Gläudiger, welcher fich, wenn Die
Sa erlegum für rechtmäßig ecHlärt wird, nur an die hinterlegte Sache halten kann, folk
ef Recht Yabon, jchon in dem Prozeffe über die Nechtmäßigkeit der Hinterlegung die
(1 alhe Crtlürung für den Fall zu verlangen, daß die Rechtmäßigkeit feltgeftellt wird.
‘h „, 356).
8 381.
, Die Koften der Hinterlegung fallen dem Gläubiger zur Laft, fofern nicht
© Schuldner die hinterlegte Sache zurücnimmt.
& I, 279 Saß 1: II, 329: IIL 875.
jacht L_Kojten der Hinterlegung. Die durch die (rechtmäßige) Hinterlegung verur-
leg en Rojten jallen dem Gläubiger zur Laft, und zwar auch dann, wenn die Hinter-
üben 9. au8 dem Grunde erfolgt ift, weil der Schuldner fich in entfhuldbarer Ungewißheit
% die Nerfon des Gläubiger8 befunden hat. (BD. 1, 359). |
nach Bu den Koften der Hinterlegung gehören au die KAoften einer vom Schuldner
& 380 abzugebenden Erklärung. S. Bem. 1 3u S 380.
fein 3. War die Hinterlegung nicht rechtmäßig, fo hat der Schuldner felbjtverftändlich
en Unfpruch gegen den Gläubiger auf Eriaß der Hinterlegungstoften.
le y benjowenig ftebt dem Schuldner ein Anfpruch auf Erjab der Koften gegen den
femum iger zu, wenn er die hinterlegte Sache zurüchimmt, da in diefem Falle die Hinter-
a al8 nicht erfolgt angefehen wird. (S 379 Ab}. 3).
Un 3. Der 8 381 kommt nicht nur zur Anwendung, wenn die Hinterlegung wegen
der qUmeberzugs des SGläubiger8 erfolgt, fondern auch, wenn fie anZ einem anderen in
berun erfon des ®läubiger8 liegenden @runde oder infolge einer nicht auf NE
Ua Den Ungewißbeit über die Verion des Gläubiger8 erfolgt (& 372 Sab 2). Dal.
em. zu 8 3881.
8 382.
X Das Recht des Gläubiger8 auf den hinterlegten Betrag erlijcht mit. dem
laufe von dreißig Jahren nach dem Empfange der Anzeige von der Hinter-
ung, wenn nicht der Gläubiger {ich vorher bei der Hinterlegungsitelle meldet ;
Schuldner it zur Rücknahme berechtigt, auch menn er auf das Recht zur
“nahme verzichtet hat.
€. 118, 367, Si die Sin
1. Grlöfgen des Rechts des Gläubigers. Pröklufivfeilt. ODbne die Hinters
Saung würde SD Anfpruch nn Gläubiger8 auf die Leiftung jedenfalls der CO
der Orung unterliegen (88 194, 195). Der Schuldner fol durch die St egung nicht
Sr Asfict verlultig geben, feiner Berbindlichteit durch Verzährung ledig zu werden.
Ge brechend der Worfchriit des S 1171 Abf. 3 und S 1269 Saß 3 wird deshalb „aus
time der materiellen Gerechtigfeit“ (vgl. ®. Vi, 165 und B. 111, 619) in & 382 bes
Mint, daR das Necht des Gläubiaer8 auf den hinterlegten Betrag mit dem
DR