2, Titel: Hinterlegung. SS 8382, 383, 359
DS Schuldverhältnifies8 herbeizuführen, alfo auf dem Ummege „einer {finnlofen Komödie“
DoSfelbe Ergebnis herbeizuführen, weldhes offenbar daZ Gefeß vorausfeßt.
of 5, Pfüändbarfkeit des RechtZ zur Rüdnahme aus $ 382: AYuzZ unferer Yufs
lung des Nücnahmerecht8 aus S 382 al8 einer mit dem Rücknahmerecht aus $ 377 nicht
fg er wedfelnden condictio, al8 eine8 Heimfall8 der hinterlegten Sache ex lege, ergibt
4 auch, daß dasfelbe in und außerhalb des KonkurfesS der Zwangsvollitrechung unterliegt
Hot. CSbalb im Ronfurfe vom Verwalter, nicht vom Schuldner geltend zu machen it.
9l Bem. 1 Abi. 6 zu & 377, Rehbein 11 S, 313, Beer, Die Hinterlegung S. 78 ff.
tonia 6: Durch Art. 145 E®. al. Ben. 1 zu S 380) ift der Sandesgefeßgebung die Be-
En eingeräumt, zu beftimmen, daß der Anfpruch des HinterlegerS auf Kückerftattung
Sagem Ablauf einer beftimmten Zeit oder unter ee VBorausjekungen zuguniten des
S u5 Dder der Hinterlegungsanftalt erlifcht. In den Fällen des S 382 muß jedoch dem
Dhterleger die Kicknahme de8 hinterlegten Befrags mindejtens während eines Jahres
Bin dem Beitpunkt an geftattet werden, mit welchem das Recht des Gläubiger8 auf den
pterlegten Betrag erlijht. S. die Bem, 2,d zu Art. 145 E®,, preuß. GO. & 58 a,
dr. SO. 8 33.
8 383.*)
5 Sit die gejchuldete bewegliche Sache zur Hinterlegung nicht geeignet, Jo kann
fe Schuldner fie im Halle des Verzugs des Gläubigers am Leiftungsorte ver-
8a faffen und den Erlös hinterlegen. Das Gleiche gilt in den Fällen des
372 Sa 2, wenn der Verderb der Sache zu beforgen oder die Aufbewahrung
ME underhältnikmähigen Koften verbunden if.
0 Sit von der Verfteigerung am Leiftungsort ein angemeffener Erfolg nicht zu
"warten, {o it die Sache an einem geeigneten anderen Orte zu verfteigern.
Ser Die Verfteigerung Hat durch einen für den Veriteigerungsort beftellten
OtSvollzieher oder zu Berfteigerungen befugten anderen Beamten oder Öffentlich
ANgeftellten BVerfteigerer Öffentlich zu erfolgen (Sffentlidhe Berfteigerung), BZeit
En Ort der BVerfteigerung figd unter allgemeiner Bezeichnung der Sache Sffentlich
fannt zu machen.
G&. I, 278 bl. 1 Sag 1: IL, 330 Abi. 1; IL 877,
find 1. Selbithilfeverfaufsrecht bei nit hinterlegbaren Sachen: Die 88 383—386
Or Dr anwendbar auf beweglidhe Sadhen, melde (nach S 372 bzw. nach den auf
le a des Art. 146 CS. erlaffenen landesgejebliden Beitinmungen) zur Hinter-
Urt, Lug CS geeignet find. Val. hierüber Bem. II zu & 372 und die Bem. zu
bew Wie zu verfahren ift, menn die Borausfekungen der Hinterlegung bei einer une
“Bliden Sache zutreifen, darüber f. S 303 und Bem. Il zu 8 372.
ber 2, Das Verfteigerungsrecht fteht dem Schuldner ftets zu wenn der Annahme-
Ss N des Gläubiger8 den Hinterlegungsarund bildet. Aiegt dagegen einer der in
Ifeig 2 des 8 372 aufgeführten EEE vor, fo ift der Schuldner zur Ver-
Demon O nur dann berechtigt, wenn der Berderb der Sache zu beforgen oder die Auf=
Drung mit unverhältnismäßigen Roften verbunden it.
(8 3, Die Verfteigerung wird regelmäßig am Seijtungsurte vorgenommen werden
Crfognn T zu 8 269). Sit jedoch von der Verfteigerung an diefem Orte ein angemefjener
Bol ß Nicht zu erwarten, jo darf an einem anderen geeigneten Orte veriteigert werden.
- Dazu ROSE. in Jur. Widhr. 1905 S. 538 Ziff. 28, Holdheims MSchr. 1905 S. 286,
Sint Die Beobachtung diejer Boridhriften it weientlich fir die Rechtmäßigkeit der
*Ylegung {f. Bem. 7). | ,
lie 4. Die Veräußerung muß — abgefehen vom Falle des $ 385 — im Wege öffent
t Berfiteinerung erfolaen.
*) Siteratur: Val. M. Sohm in der Htjehr. filr Handelsredt Bd. 53 S. 79 ff;
Solenberg, Serings Sa6r. Bd. N S, 241 Bd. 45 S. 241 ff.; Müller, Jberings
80718. 95. di S. 461; ®ohler, Zwölf Studien III S. 199 f.; der], Arc f. bürgerl. N.
- 1 S, 939° Beer, Die Hinterleauna S. 34; Götte in D. Iur.3. Yahrg. 4 S. 399