Full text: Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

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Bla 1, Berjonengleichheit: Der Schuldner der einen Forderung muß 
wbig er der anderen Forderung fein. , 
dos ein Dritter, auch wenn er für den Schuldner wirkffam Teiften darf (S$ 267), kann 
Öefe Tlöfcdhen des Schuldverhältnitie8 im Wege der Aufrechnung nur in den durch das 
5 bejonderS beftimmten Fällen (SS 268, 1142, 1224, 1249) bewirken. Bol. PB. I, 362. 
berechnet Berfonengleichheit wird nicht durch bloße Geftattung des Hritten Forderungss 
1902 igten erjeßt, es nu Vebertragung erfolgen. Vgl. DLG. Dresden vom 10. Oktober 
bei Mugdan VI S. 25. 
gegen Yeber ‚da8 Recht des Schuldners, nach der Abtretung der Zorderung eine ihm 
een en bisherigen Gläubiger zuitehende Forderung auch dem neuen Gläubiger 
über aufzurechnen, {. S 406. 
und ueber die Aufrechnung eines Gefamt{hHuldner3 oder Gefamtgläubiger8 
Uber die Aufrechnung One einem Tolcdhen f. 88 422, 429. Ve 
Sord Der belangte Bürge kann eine dem Haupt{chuldner gegen den Gläubiger zuftehende 
Ölen nicht aufrechnen; er darf jedoch nad 8 770 Abi. 2 die Befriedigung des 
Sord iger3 verweigern, folange {ich der leßtere durch Aufrechnung gegen eine fällige 
jeloie zung des HauptihulonerS befriedigen kann. Dagegen kann der Bürge eine ihm 
Oire Zuftehende Forderung gegen die Forderung des GläubigerS auZ der Bürgiehaft 
Onen, ROSE, Bd. 53 S. 403. , 
demna Die AufrechnungserHärung kann nicht im voraus, für den Fall, daß der fie Erflärende 
16. Shit Schuldner des andern Teil werden {ollte, abgegeben werden. ROE. vom 
Cptember 1903 in Sur. Wichr. Yabhrg. 32 Beil. 124, , 
ein 5 ‚ouläflig ift eine EEE Tan den Nichtfchuldner in allen Fällen, in denen 
in per den Gläubiger mit der Wirkung befriedigen kann, daß defjen Zorderung auf 
Spot (Befriedigungs- ober Ablöfungsrecht), val, S 268 Bem. 2. . 
it fe uch im Falle einer 199. facultas alternativa, 5. bh. wenn der Schuldner berechtigt 
mi den Verpflichtung durch eine andere, nicht gefhnuldete Leiftung zu erfüllen, kann er 
Entiprid anderen Veiftung, fall8 diefe im Übrigen den MNMorausfebungen der Aufrechnung 
8 23 leihartigfeit ulm. Ber. 2), aufrechnen. Bal. Enneccerus, Lehrb. 4/5. Aufl. 1, 2 
Üre 8. Gleichartigfeit der Forderungen: Die gefhuldeten Leiftungen müffen 
m Gegenitande nach gleichartig fein: 
a) Au8 diefem Erfordernis ergibt ich, daß die Aufrechnung von Korderungen 
gegen dinglihe An]prüche ausgelchlojjen it. Val. NOS, in ur. Wichr. 1907 
S. 12 8 14 (Keine Aufrechnung von Unfprüchen des EriteberS gegen NReal- 
anfprüche), vgl. auch Bayr. 3. f. RM. 1907 S. 19. 
Die gefchuldeten Sachen müflen vertretbare (S 91) fein. Sndividuell 
beitimmte Sachen können nicht gegeneinander aufgerechnet werden, eS Jei 
denn, daß beide Teile eine und diefelbe Sache zu letiten haben; ebenfowenig 
find aufrechenbar Handlungen, bei denen eS auf die yerfönliche Seen 
anfommt. Dagegen wird die Aufrechenbarkeit zweier Forderungen dadur 
nicht außgefchlofien, daß die eine verzinslich, die andere unverzinslich it. 
| Gegenüber der auf Geben eines SGelddarlehenS d. bh. auf Abjhluß 
eine8 DarlehenZvertragS (pactum de mutuo dando) gerichteten Horderung 
TE die Aufrechnung mit fchon beftehenden Geldforderungen ausgefchloffen. 
CM BP 5. 50 S. 303. (Diele mürde auch geaenm Treu und Glauben 
verftoßen. ” 
Nur Gattungs{hulden derfelben Gattung find gleichartig. 
Wenn die Gattungen verfhiedenen Umfang haben, ift die Auf- 
vechnung ebenfall8 ausgefhlofjen; denn die engere Gattung ijt gegeniiber der 
weiteren nicht gleichartig. al. Lang, Das AufrechnungsSrecht (1906) S. 15. Und. 
Ani. Siber 8 109, e, Weigelin S. 107 (15). Stehen fih Spezie8- und Gattungs- 
Forderung gegenüber (A hat eine beftimmte CSade X zu fordern und, eine 
Sache, die zur @attung X gehört, zu Kiefern), fo lafjen Siher und Weigelin 
(a. a. ©.) die Aufrechnung mit der Speziesforderung gegen die Gattungsfhuld 
zu, nicht aber umgefehrt die Nufrecdhnung mit der Sattungsiorderung gegen 
die Speziesfchuld. Mit Lang a. a. D. S. 16 dürfte in beiden Zällen die Yuf- 
rechenbarfeit zu bverneinen fein, wenn der Gläubiger ein SKntereffe hat, 
gerade die SpezieS zu bekommen. 
(&8 genitat, wenn die Gleichartigfeit im Beitpunkte der, Aufredh nung 
vorhanden ift. So kant 3. GB. eine urfprünglih auf Gerftellung gerichtete 
Een GEr TO BTOEDEKUNG OBEREN BO ee lhent EEE Dam 
erftere im Beitpunkte der Aufrehnungserfärun ; ng au 
lee OCT DV umaemandelt it (ff. S 250. Baal. biezu ROEC. in
	        
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